Gemeinsame Erklärung von Telekom und Stadt zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur
Langenhagen (pm). „Ein schneller Internetanschluss ist heute ein Muss“, sagt Mirko Heuer, Bürgermeister von Langenhagen. „Nur die Kommune, die eine moderne digitale Infrastruktur besitzt, ist auch attraktiv für Familien und Unternehmen.“ Schnelles, stabiles und sicheres Surfen ermöglicht das sogenannte „Fibre to the home“-Netz (FTTH-Netz), bei dem die Glasfaser bis in die Wohnung beziehungsweise ins Gebäude verlegt wird. Für 8.500 Haushalte in Langenhagen plant die Telekom ein Glasfasernetz auszubauen. Bereits in den kommenden Monaten beginnen die Arbeiten.
„Wir werden in Langenhagen eines der modernsten Highspeed Glasfasernetze Deutschlands bauen“, sagt Alexander Steinhof, Regio-Manager der Telekom. Die Chancen, die durch den Ausbau entstehen: „Der Glasfaser-Anschluss bietet alle Möglichkeiten für digitale Anwendungen: wie gleichzeitiges Video-Streaming, Gaming und Arbeiten von zu Hause.“
Die Telekom plant, die vorhandene Technik im Ausbaugebiet zu modernisieren beziehungsweise zu ersetzen. Bereits vorhandene Anschlüsse sowie neue Anschlüsse im Versorgungsbereich der ausgebauten Glasfaser-Verteilerkästen sollen im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mit FTTH-Technik versorgt werden.
Das Know-how der Telekom in Sachen Glasfaser-Ausbau ergänzt die Stadt Langenhagen mit ihren Kenntnissen um die örtlichen Begebenheiten. Sie unterstützt das Unternehmen etwa bei baulichen Fragen oder bei Nutzungsrechten von öffentlichen Flächen sowie mit Informationen aus dem Geodatenportal.
Über die wesentlichen Eckdaten sowie das weitere Vorgehen zum FTTH-Ausbau haben sich Telekom und Stadt in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Die Stadt sagt in dieser zu, dass sie das Vorhaben der Telekom im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der Neutralität unterstützt. Das Unternehmen seinerseits betont, das Glasfasernetz für 8.500 Haushalte in Langenhagen auf eigene Kosten zu modernisieren beziehungsweise auszubauen.
Aus der Erklärung begründen sich weder Rechte noch Pflichten und durch sie werden keine Vorabgenehmigungen beziehungsweise –zustimmungen erteilt.