Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft
Hannover (pm). Hannover 96 teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:
Der Vorstand des Hannover 96 e.V. hat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Hannover 96 Management GmbH die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer beschlossen und über diesen Beschluss informiert.
Der gemäß Satzung der Hannover 96 Management GmbH für die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern zuständige Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist über dieses Vorgehen nicht informiert. Nur dieser Aufsichtsrat ist laut Satzung der Hannover 96 Management GmbH und laut dem 96-Vertrag zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern berechtigt.
Die Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers wird rechtlich geprüft.