Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig

Kassenrezept
Kassenrezept - Quelle: ABDA

Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig

Berlin (pm). Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

„Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden.

Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig.

Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.

Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.

Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.

Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.

Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“

Weitere Informationen unter www.abda.de