Betrunkener Autofahrer leistet auf der Autobahn Widerstand

Blaulicht
Symbolbild Blaulicht - Quelle: Pixabay

Polizeibeamtin wird verletzt und ist nicht mehr dienstfähig

Braunschweig (ots/red). Am Mittwochabend meldeten mehrere Zeugen ein Fahrzeug, das in auffälligen Schlangenlinien über alle drei Fahrstreifen auf der A 2 in Richtung Hannover unterwegs sei. Es habe bereits diverse Beinahe-Unfälle mit anderen Fahrzeugen gegeben, nur mit viel Glück sei es noch zu keinen Zusammenstößen gekommen.

Als der Fahrer des Transporters plötzlich und unerwartet auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn anhielt, stoppten zwei Zeugen, die die Fahrweise des Mannes beobachtet hatten. Nach einer kurzen Auseinandersetzung schob der Zeuge mit dem Fahrer den defekten Transporter von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen. Die zweite Zeugin hatte ebenfalls ihr Fahrzeug gestoppt und den nachfolgenden Verkehr vor den stehenden Fahrzeugen auf der Autobahn gewarnt.

Als die Polizei kurz darauf vor Ort eintraf, nahmen die Beamten bei dem Fahrer des Transporters starken Alkoholgeruch wahr. Zudem schwankte er beim Gehen und hatte eine äußerst verwaschene Aussprache. Ein Atemalkoholtest ergab über 2,3 Promille.

Die Polizeibeamten erklärten dem uneinsichtigen Mann, dass er zur Entnahme einer Blutprobe mit zur Polizeidienststelle bzw. zu einem Arzt gebracht werde, woraufhin er mehrfach versuchte, über die Leitplanke und zu Fuß über die Autobahn zu flüchten. Nur mit großer Kraft gelang es den Beamten, den aggressiven Mann festzuhalten. Hierbei schlug und trat er um sich, widersetzte sich massiv den polizeilichen Maßnahmen und verletzte eine Polizeibeamtin, so dass diese ihren Dienst nicht weiter fortsetzen konnte.

Im Krankenhaus wurde dem Mann schließlich eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholwerts entnommen.

Im Fahrzeug des Beschuldigten hatten die Polizeibeamten mehrere Führerscheine und Ausweisdokumente aufgefunden, deren Echtheit derzeit noch geprüft wird. Nach aktuellem Erkenntnisstand besteht der Verdacht, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Polizei stellte die Dokumente sicher und leitete die Strafverfahren ein. Ferner untersagte die Polizei dem Mann die Weiterfahrt, ließ eine Blutprobe entnehmen und stellte einen Führerschein sicher. Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand wurden eingeleitet.