BKA: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings

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Symbolbild Internet/Social Media - Quelle: Pixabay

Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können

Wiesbaden (ots). Mit dem nunmehr 7. Aktionstag zur Bekämpfung von Hassposting geht die deutsche Polizei am 01.12.2021 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen strafbare Posts im Internet vor. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Nicht nur das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigen, was passieren kann, wenn sich Täter im Internet radikalisieren und der Hass in physische Gewalt umschlägt. Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in allen Bundesländern insgesamt 90 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei koordiniert diese Maßnahmen.

Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings weisen für 2020 erneut einen starken Anstieg auf. So registrierte die Polizei im vergangenen Jahr mit 2.607 Fällen von Hasspostings 71,1 Prozent mehr Fälle als noch 2019 (2019: 1.524). Zusätzlich ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt oder gelangen den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden.

Das Bundeskriminalamt beteiligt sich nicht nur regelmäßig in Form solcher Aktionstage am Kampf gegen die Hasskriminalität im Netz. Das BKA richtet zudem eine neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ ein, die ab dem nächsten Jahr auch Hinweise auf Hass und Hetze im Internet gebündelt entgegennimmt und damit gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz der Länder sicherstellt, dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die bestimmte Anbieter von Telemediendiensten ab dem 01.02.2022 dazu verpflichtet, strafbare Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern dem BKA zu melden.

Hass und Hetze dürfen nicht unser gesellschaftliches Klima bestimmen. So können Sie uns dabei unterstützen, diesen demokratiefeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten:

  • Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf den Webseiten des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de .
  • Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern sie Sie auf, strafbare Inhalte zu löschen!

Weitere Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen der am Aktionstag beteiligten Bundesländer erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.