Datenaufzeichnung mit Event Data Recorder vor und nach einem Unfall
München (ots). Flugzeuge besitzen eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch für Autos kommt so ein Gerät zum Einsatz: Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Der ADAC gibt einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht.
Die Aufgabe des EDR liegt darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.
Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.