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Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Symbolbild Apotheke
Symbolbild Apotheke - Quelle: Pixabay

Jens Spahn: „Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken.“

Berlin (pm). Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das am 29.10.2020 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen wurde.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.“

Die wichtigsten Regelungen:

  • Für gesetzlich Versicherte gilt künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren.
  • Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Dadurch soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden.  Denkbar sind beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.
  • Apotheken wird dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

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