Ehrenamtstag: DFV-Präsident würdigt Engagement von knapp 1,4 Millionen Personen

Schriftzug auf Feuerwehrwagen - Feuerwehr
Symbolbild: Feuerwehr - © C.-M. Müller/LGHNews

„Jedes einzelne Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist unersetzlich“

Internationaler Tag des Ehrenamtes 2024 – 05.12.2024

Berlin (ots). Sie retten Menschen aus brennenden Wohnungen. Sie befreien eingeklemmte Personen aus Fahrzeugwracks. Sie leisten Erste Hilfe in Notlagen. Sie verteidigen Deiche bei Hochwasser, löschen Waldbrände und bekämpfen ausgelaufene Chemikalien. Sie bilden den Nachwuchs und die Bevölkerung aus, informieren über das Verhalten im Notfall und holen ab und zu auch eine Katze vom Baum: Knapp 1,4 Millionen Menschen sind ehrenamtlich in den Feuerwehren in Deutschland aktiv. Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), hebt zum heutigen Ehrenamtstag das unbezahlte Engagement hervor: „Diese Menschen bilden das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes in Deutschland! Egal, ob als Einsatz- oder Führungskraft, ob in Ausbildung oder seit Jahrzehnten dabei: Jedes einzelne Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist unersetzlich.“

Das deutsche System des Ehrenamtes in der Feuerwehr ist weltweit nahezu einzigartig und durch die Anzahl der helfenden Hände etwas ganz Besonderes. „Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in Deutschland rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich engagiert. Jeder 20. von ihnen ist in der Feuerwehr aktiv!“, ordnet der DFV-Präsident den unverzichtbaren Einsatz ein.

Banse weist auf Möglichkeiten hin, den ehrenamtlichen Einsatz zu unterstützen: „Durch eine Feuerwehr-Rente könnten Feuerwehrmitglieder ohne nennenswerte Einbußen früher als regulär in Rente gehen und ihrer Einsatzabteilung weiterhin zur Verfügung stehen“, erklärt der DFV-Präsident. Er begrüßt zudem die geplante Erhöhung des Haftungsfreibetrags für ehrenamtliche Vereinstätigkeiten entsprechend dem Übungsleiterfreibetrag; somit könnten Führungskräfte und weitere Personen in herausgehobenen Funktionen künftig für den Mehraufwand auch eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten, ohne dass diese steuerlich wieder abgezogen werde.

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