Ermittlungsverfahren wegen zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen
Hannover (pm). Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften haben erneut zur Entwicklung der Ermittlungsverfahren wegen zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen berichtet. Bis Anfang September ist die Zahl der Ermittlungsverfahren auf landesweit 916 Verfahren gestiegen. Im Vormonat waren es gut 720 Verfahren.
Die Schadenssumme liegt insgesamt nun bei rd. 7,4 Mio. EUR. Dies ist ein Zuwachs von 900.000,- EUR im Vergleich zum Vormonat. Auch die Summe vorläufig gesicherter Gelder ist angewachsen. Die Strafverfolger konnten vorläufig knapp 600.000,- EUR sichern.
Allein bei der Staatsanwaltschaft Hannover sind in einem Monat 91 Verfahren hinzugekommen, zum Monatsanfang September waren allein hier 380-mal Ermittlungen eingeleitet worden. Die vorläufige Schadenssumme beträgt im Bereich dieser Staatsanwaltschaft 2,16 Mio. EUR.
Zwischenzeitlich sind hier auch die ersten Verfahren abgeschlossen: in 35 Fällen hat sich eine Straftat nicht nachweisen lassen, 21-mal beantragte die StA in Hannover Strafbefehle und erhob in sechs Fällen Anklage.
Auch in Hildesheim werden jetzt über 110 Verfahren geführt, der vorläufige Schaden dort beläuft sich auf gut eine Mio. EUR. Einen weiteren Verfahrensschwerpunkt gibt es im Oldenburger Bezirk: in mehr als 80 Verfahren könnte ein Schaden von mehr als 815.000,- EUR entstanden sein.
Ausgangspunkt solcher Ermittlungsverfahren sind vielfach Verdachtsmeldungen, die die auszahlende NBank routinemäßig abgibt, wenn sich im Rahmen der Antragsstellung Hinweise auf vorsätzliche Falschangaben ergeben. Entsprechende Prüfmechanismen hatte die NBank frühzeitig auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.