Hannover pm). Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kurzfristig Mittel für die weitere Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. Insgesamt sind es 50 Millionen Euro, die den Ländern gemäß Artikel 104b GG zur Verfügung gestellt werden. Auf Niedersachsen entfallen rund 4,7 Millionen Euro.
Damit sollen die Gesundheitsämter u.a. in der technischen Ausstattung und der Digitalisierung von Arbeitsabläufen gestärkt werden, um den entsprechenden Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu gewährleisten.
Die technische Ausstattung bzw. Modernisierung der Gesundheitsämter ist von großer Bedeutung, insbesondere in Pandemie-Zeiten“, betont Ministerin Carola Reimann. „Die Arbeit der Gesundheitsämter ist nicht nur wichtig, sondern auch aufwändig. Daher ist es entscheidend, die Ämter vor Ort mit Hilfe digitaler Hilfsmittel bei der Bewältigung der pandemischen Lage bestmöglich zu unterstützen. Die Ämter verfügen bereits über entsprechende, teils unterschiedliche Systeme. Es gilt, diese Systeme zu optimieren und auf die aktuellen und künftigen Bedarfe weiter auszurichten.“
Die Bundesmittel werden über das Landesamt für Soziales abgewickelt. Sie können für bevorstehende Investitionen, bis maximal 31.12.2021, eingesetzt werden, aber auch rückwirkend für die Investitionen, die seit dem 28.03.2020 (Zeitpunkt der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag) bereits getätigt worden sind. Gefördert werden die Hard- und die Software.
Ziel ist es, bis Ende 2021 alle Ämter so auszustatten, dass sie nicht nur die Aufgaben, insbesondere nach § 14 IfSG, praktikabel und technisch sicher wahrnehmen können, sondern auch die Kommunikation untereinander sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden sichergestellt ist.