Hannover setzt neue StVO-Regelungen konsequent um

Straßenschild Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Symbolbild - Straßenschild Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h. - © Carl-Marcus Müller/LGHNews

Mehr Tempo-30-Strecken für bessere Luft, mehr Sicherheit und Lebensqualität

Hannover (pm/redk). Als Mitinitiatorin der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ und engagierte Treiberin der Novellierung des Straßenverkehrsrechts geht die Landeshauptstadt Hannover jetzt einen weiteren Schritt: Mit der Umsetzung zusätzlicher Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nutzt Hannover als erste Großstadt im Bundesgebiet die neuen Möglichkeiten der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss bei 30 km/h reduziert Stickoxide und Feinstaub – ein nachgewiesener Gewinn für das städtische Klima. Und mit Tempo-30-Abschnitten gewinnen wir Sicherheit, der Lärm wird reduziert und das bedeutet mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay. „Alle Verkehrsteilnehmerinnen profitierten gleichermaßen, unabhängig von Alter oder Geschlecht.“

Bereits im Januar 2025 fiel der Startschuss mit Tempo-30-Regelungen auf der Walderseestraße und dem Altenbekener Damm. Im Laufe des dritten Quartals soll die Maßnahme vollständig umgesetzt sein. Insgesamt werden 24 bisherige Einzelabschnitte mit Tempo-30-Regelung – etwa an Schulen, Kitas, Altenheimen und Kliniken – zu längeren, durchgängigen Strecken verbunden. Möglich macht das die neue 500-Meter-Regelung der StVO-Novelle, die die bisherige Grenze von 300 Metern ersetzt.

Darüber hinaus plant die Stadt Tempo-30-Regelungen an 32 weiteren Fußgängerüberwegen. Von 115 Überwegen auf Tempo-50-Straßen waren bereits 50 reduziert – nun kommen Übergänge in Straßen wie der Berliner Straße, der Vahrenwalder Straße oder Am Listholze hinzu. „Unsere aktuelle Prüfung ergab, dass an 32 weiteren Übergängen – u. a. in der Berliner Straße, Lavesstraße, Vahrenwalder Straße und Am Listholze – im Vorlauf nun ebenfalls Tempo 30 eingerichtet werden kann. An den restlichen Standorten sorgt die bestehende Stop- bzw. Vorfahrt-Beschilderung bereits für ausreichend geringe Geschwindigkeiten. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit vor allem der Fußgänger*innen und des Schulverkehrs“, erklärt Stadtbaurat Thomas Vielhaber.

Wissenswert:

Mit der 2024 verabschiedeten Novelle der Straßenverkehrsordnung können Kommunen Tempo 30 auch dann anordnen, wenn dies dem Verkehrsfluss, dem Klimaschutz oder der Sicherheit dient – ohne zusätzliche Sondergenehmigungen. Die neue Regelung erlaubt eine durchgehende Verkehrsberuhigung insbesondere in Wohnquartieren und sensiblen Bereichen wie vor Bildungseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen.