Hannover (pm). Gemeinsam wollen die Bundesländer das Bildungswesen in Deutschland verbessern und dabei auch Schulabschlüsse weiter angleichen und vergleichbar machen. So soll unter anderem die länderübergreifende Mobilität für Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Diese und weitere Ziele sollen nach Beschluss der Kultusminister der Länder Mitte Oktober in einer neuen Ländervereinbarung festgeschrieben werden. Dem jetzt vorliegenden Entwurf der Ländervereinbarung hat die Landesregierung am letzten Dienstag (15.12.21) zugestimmt und zugleich beschlossen, den Landtag über die beabsichtigte Vereinbarung zu unterrichten.
Die neue Ländervereinbarung löst ein „Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiet des Schulwesens“ – das sogenannte Hamburger Abkommen – von 1971 ab. Sie regelt zentrale bildungspolitische Fragen auch als Arbeitsprogramm für die Zukunft und gilt damit als wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik. Die Länder bekennen sich damit ausdrücklich zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung in zentralen bildungspolitischen Fragen. Aus den aufgenommenen „Politischen Vorhaben“ resultiert zugleich eine Selbstverpflichtung der Länder, diese konkret umzusetzen.
Zentrales Ziel ist eine länderübergreifend hohe kontinuierliche Qualität in allen schulischen Bildungsbereichen. Sichergestellt werden soll dies unter anderem durch die Teilnahme an nationalen und internationalen Vergleichsstudien, einheitliche Bildungsstandards für den Primarbereich sowie für die Abschlüsse im Sek-I-Bereich und die allgemeine Hochschulreife in zentralen Fächern.
Dazu gehören auch ausgeweitete verbindliche Schritte zur Angleichung des Abiturs. Ab 2023 sollen in allen Ländern 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik) ausgeweitet.
Zugleich sollen die inhaltlichen Rahmen für die Oberstufen angeglichen werden. Dafür legen die Länder bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
Auch für die Berufsschulen soll es ländereinheitliche Rahmenbedingungen geben, die immer wieder überprüft und mit den Anforderungen der Berufswelt abgeglichen werden.
In die Vereinbarung eingeflossen sind erstmals auch gemeinsame Bestrebungen für eine gelingende Integration und Inklusion. Ausdrücklich erkennen die Länder darin die Bedeutung der Integration für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an und betonen zugleich, dass diese Aufgabe nur durch ein abgestimmtes, verknüpfendes und verzahnendes Handeln erfolgreich wahrgenommen werden kann.
Gleiches gilt für die Inklusion, die als umfassendes Konzept menschlichen Zusammenlebens beschrieben wird. Inklusive Bildungsangebote sollen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf die gleichberechtigte Teilhabe an den Angeboten von Schule ermöglichen. Die Schulorganisation, Curricula und Lehrerbildung sollen so gestaltet werden, dass ein Lernumfeld geschaffen wird, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich entfalten und einbringen können.
Erstmals soll laut Entwurf der Ländervereinbarung eine „Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ eingerichtet werden – zunächst befristet auf sechs Jahre. Sie soll die Länder bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens mit Blick auf aktuelle Herausforderungen in Form konkreter Handlungsempfehlungen beraten. Oberstes Ziel dabei ist auch hier eine stetige Steigerung der Bildungsqualität und Verbesserung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen.
Am vergangenen Freitag hat die Kultusministerkonferenz bereits Mitglieder einer Findungskommission vorgeschlagen. Sie sollen die 12 Mitglieder der neuen „Ständigen wissenschaftlichen Kommission“ unter den Aspekten „wissenschaftliche Unabhängigkeit“ und „übergreifende Perspektiven“ auswählen.
Eingebunden wird außerdem die Wissenschaftsseite. Hintergrund ist hier im Detail die Lehrkräfteausbildung, die wesentlich Aspekte von Hochschule und Wissenschaft berührt.