Lockerungen beschlossen: Langenhagener Kindertagesstätten wechseln in den Eingeschränkten Regelbetrieb

Kinderhände
Symbolbild - Quelle: Pixabay

Diese Nachricht wird viele Langenhagener Eltern freuen

Langenhagen (pm). Diese Nachricht wird viele Langenhagener Eltern freuen. Ab Montag (10. Mai) darf in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die niedersächsische Landesregierung lockert die Corona-Bestimmungen und die Bereiche Kita und Schule dürfen bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb (Scenario B) arbeiten. Die städtischen und nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen in Langenhagen sollen daher ab Montag, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) wechseln. Damit dürfen alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Das Betreuungsangebot richtet sich jedoch nach den personellen und räumlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Kita, das gilt auch das Angebot an Früh- und Spätdiensten

„Ich bin froh, wenn die Kinder bald wieder zurück in die Einrichtungen dürfen“, so Bürgermeister Mirko Heuer, sichtlich erleichtert. Die letzten Monate haben Kinder und Eltern viel abverlangt und vor große Herausforderungen gestellt.“

Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert des Robert-Koch-Institutes (RKI) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt. Der tagesaktuelle RKI Wert beträgt für die Region Hannover 122,4 und liegt damit deutlich unter dem vorgegebenen Wert.

„Gemeinsam mit unseren Kitaleitungen arbeiten wir bereits an einem gelingenden Wechsel vom derzeitigen Notbetrieb (Szenario C) zum eingeschränkten Regelbetrieb (Scenario B)“, erläutert Eva Bender, Dezernentin der Stadt Langenhagen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir am Montag die Betreuung in den städtischen Einrichtungen starten können. Mit diesem Wechsel kehrt ein Stück Normalität in das Leben der Familien zurück. Da uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Teststrategie des Landes für die Kindertagesstätten vorliegt, erwarten wir die Informationen des Kultusministeriums minütlich. Immerhin muss das Land für Montag eine sofort umsetzbare Teststrategie vorlegen.“

Der eingeschränkte Regelbetrieb wird unter den bestehenden Hygienevorschriften durchgeführt, was das Betreuungsangebot unter Umständen einschränken kann. Es gelten feste Raumaufteilungen und gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Die Eltern deren Kinder eine städtische Einrichtung besuchen erhalten zum Start des eingeschränkten Regelbetriebs in Kürze ein Informationsschreiben. Eltern deren Kinder die Kita eines freien Trägers besuchen, sind gebeten sich direkt mit dieser Einrichtung in Verbindung zu setzen.

Aufgrund der Aufhebung der Betriebsuntersagung der Kitas werden ab Juni auch wieder die Regelgebühren und Essentgelte erhoben.