Langenhagen.
Diebstahl eines Rollers
In der Gladiolenstraße wurde am Samstag, 30.01.21 zwischen 00.15 Uhr und 3.24 Uhr ein parkend abgestellter Roller der Marke MBK entwendet. Die Polizei vermutet, anhand der Spurenlage vor Ort, dass vermutlich drei Täter daran beteiligt waren.
Durch die Verfolgung von den Reifenspuren im Schnee vom Abstellort über die Straßen Rathenaustraße, Resedastraße, Veilchenstraße, Im Hohen Felde, Rathenaustraße, Karl-Kellner-Straße, Langenforther Platz, Graneweg, Söseweg, Allerweg, und Sollingweg, konnte der Roller im Süntelweg auf einem Parkplatz dann unbeschädigt wieder aufgefunden werden.
Die Schuhspuren im Schnee führten zu einem Einfamilienhaus im Deisterweg, vor dem insgesamt drei nasse Paar Schuhe abgestellt waren. Ein Paar der Schuhe konnte dem jugendlichen Sohn des Hauseigentümers zugeordnet werden. Eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung der Räumlichkeiten führte nicht zum Auffinden der weiteren tatbeteiligten Personen.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahls des Rollers gegen den jugendlichen Langenhagener sowie seine derzeit noch unbekannten Mittäter eingeleitet.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
In der Berliner Alle in Godshorn beobachteten Zeugen am Freitag, 29.01.21 gegen 15.55 Uhr, wie ein 57jähriger Langenhagener mit seinem schwarzen VW Polo mehrfach den linkseitigen Bordstein in der Straße Am Moore bzw. Berliner Allee touchierte und in Schlangenlinienfuhr.
In einer Rechtskurve verlor er dann die Kontrolle über seinen Polo und fuhr bzw. kippte in einen Straßengraben, welcher etwa kniehoch mit Wasser gefüllt war. (siehe auch: hier )
Bei der Verkehrsunfallaufnahme wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des Verunfallten festgestellt. Der Langenhagener erlitt schwere Verletzungen (Polytrauma) und wurde einem Krankenhaus zur Behandlung zugeführt.
Aufgrund der Beobachtungen der Zeugen und des festgestellten Atemalkoholgeruchs wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und bei dem Verunfallten im KH entnommen.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt. Der leicht beschädigte Pkw (ca. 1000 Euro Schadenshöhe) konnte geborgen werden und wurde abgeschleppt. Eine Verunreinigung von Gewässern wurde nicht festgestellt.