Schöffen- und Jugendschöffen-Wahl 2023

Symbolbild Gericht Paragraph
Symbolbild Gericht / Urteil - Quelle: Pixabay

Jetzt ist Zeit für Ihre Bewerbung

Langenhagen (pm). Noch bis zum 28. Februar können die Bewerbungen eingereicht werden – als Schöffinnen und Schöffen sowie als Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028.

Für die Stadt Langenhagen sind das insgesamt 38 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hannover und Landgericht Hannover als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Ausgeschlossen von der Wahl sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdienende sollen laut Gesetz nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie sollten außerdem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen – in der Realität heißt das, anhand von Unterlagen, Zeugenaussagen oder Gutachten einzuschätzen, ob sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat oder nicht. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder einer Schöffin verlangt insbesondere Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Reife des Urteils, aber auch Objektivität und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Besonders wichtig ist Unvoreingenommenheit, etwa wenn Angeklagte aufgrund eines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder als Jugendschöffen bis zum 28.02.2023 bei der Abteilung Recht und Vergabe Frau Reimers, Tel.: 0511/7307-9588 / E-Mail: schoeffenwesen@langenhagen.de.

Ein Formular steht auf der Internetseite der Stadt Langenhagen unter https://www.langenhagen.de/schoeffenwahl2023 zur Verfügung.