Schulstart nach den Herbstferien mit täglichen Tests und Masken

Corona Schnelltest
Symbolbild - Corona Schnelltest - © Carl-Marcus Müller

Tonne: „Gut aufgestellt mit Kombination aus Präsenzunterricht plus Sicherheitsnetz“

Hannover (pm). Vom 1. November 2021 bis einschließlich 5. November 2021 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal zu Hause täglich per negativem Selbsttest freitesten, bevor am Präsenzunterricht in der Schule teilgenommen werden kann. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. In diesem Zeitraum besteht zudem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und am Sitzplatz im Unterricht. Befreit von der Maskenpflicht am Sitzplatz sind nur die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2. Auf den Außengeländen und im Sportunterricht müssen grundsätzlich keine Masken getragen werden.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erläutert:

„Mit der Kombination aus Präsenzunterricht plus Sicherheitsnetz sind wir nach den Sommerferien sehr gut gefahren. Damit sind wir auch nach den Herbstferien gut aufgestellt. Wir sind insbesondere wegen des Themas Reiserückkehr und sonstiger privater Aktivitäten und Kontakte gut beraten, so zu verfahren. Über die enge Test-Taktung können wir unentdeckte Infektionen detektieren, verhindern die Einschleppung in Schule und die Weiterverbreitung in den Familien.

Die Masken bieten erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Sicherheit. Ich weiß, wie lästig und einschränkend die Masken sind, nach den Ferien werden wir aber vorerst auf dieses Instrument setzen – zum Schutz der Kinder, der Schulbeschäftigten und zum Schutz des Präsenzunterrichtes. Mit Blick auf die Inzidenzen anderer Bundesländer sehe ich mich in unserer Schritt-für-Schritt-Strategie bei Lockerungen bestätigt.“

Drei Selbsttests pro Woche – montags, mittwochs, freitags

Mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien am 8. November 2021 sind wie vor den Ferien erneut drei Selbsttests pro Woche – montags, mittwochs, freitags – vorgesehen. Zudem strebt das Niedersächsische Kultusministerium an, mit Geltung der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zum 11. November 2021 die Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 3 und 4 auszuweiten. Damit müsste ab diesem Zeitpunkt im Grundschul- bzw. Primarbereich keine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht am Platz mehr getragen werden.

 „Die konkrete Lage und das dann aktuelle Infektionsgeschehen müssen diesen Schritt natürlich zulassen. Den steilen Anstieg bei den Neuinfektionen registriere ich dabei mit Sorge“, betont Kultusminister Tonne. Und weiter: „Wir stimmen uns im Vorfeld entsprechend in gewohnt guter Zusammenarbeit mit unserem Expertengremium und dem Landesgesundheitsamt ab. Daher entscheiden wir in der nächsten Woche kurzfristig über das weitere Vorgehen.

Wir wollen möglichst viel Normalität und möglichst viel Qualität in Schule. An dieser Prämisse richten wir unsere Arbeit aus. Gleichwohl dürfen wir dem Virus nicht in die Falle tappen und blind lockern. Wir wollen den Präsenzunterricht schützen. Daher wägen wir weiterhin die Argumente sehr differenziert ab und treffen möglichst verantwortbare Entscheidungen.“