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Sozialministerium und Krankenkassen informieren Niedersächsinnen und Niedersachsen mit medizinischer Indikation und hoher Priorität über Impfberechtigung

Symbolbild - Quelle: Pixabay

Hannover (pm). Seit Mitte dieser Woche erhalten Niedersächsinnen und Niedersachsen mit einer Erkrankung oder einer Behinderung, aufgrund derer sie für eine Covid-Schutzimpfung mit hoher Priorität (entspricht Prioritätsgruppe 2 der Impfverordnung des Bundes) berechtigt sind, von ihrer Krankenkasse ein Anschreiben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

„In dem Schreiben teilen wir den Menschen mit, dass sie sich aus individuellen medizinischen Gründen für einen Termin in ihrem Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anmelden können. Ein weiteres Attest wird nicht benötigt”, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Damit solle allen aus medizinischen Gründen impfberechtigten Personen unkompliziert und unbürokratisch der Zugang zu einem Impftermin ermöglicht werden, ohne dass vorher noch die Hausärztinnen und Hausärzte für entsprechende Atteste kontaktiert und aufgesucht werden müssen, so Behrens.

Die Auswahl der Versicherten, die einen solchen Brief erhalten, erfolgt dabei auf Grundlage einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern aufgrund medizinischer Kriterien, die der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene festgelegt hat.

Die Ersatzkassen, die AOK-Niedersachsen und die anderen gesetzlichen Krankenkassen unterstützen das Land beim Versand der Anschreiben und haben die Auswahl der Patientinnen und Patienten auf Grundlage ihrer Datenbanken getroffen. Der Datenschutz bleibt dabei vollständig gewahrt, das Land Niedersachsen hat keine Kenntnis über die jeweilige Erkrankung der Patientinnen und Patienten.

Jörg Niemann, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen: „Wir ermöglichen damit den Versicherten einen unbürokratischen Weg, sich ohne weiteren Aufwand für einen Impftermin anzumelden. Uns ist dabei wichtig: Versichertenbezogene Daten haben das Haus der jeweiligen Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt verlassen. Weder das Land noch andere Institution wissen, an wen die Benachrichtigung des Landes zur Impfberechtigung gesendet worden ist. In dem Verfahren werden bei der Kasse vorliegende Abrechnungsziffern automatisiert gefiltert, die nach bundesweit geltenden Kriterien zur Impfberechtigung führen, ohne dass es eine individuelle Befassung damit gibt.”

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erläutert: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelt in der Coronavirus-Impfverordnung, welche Personen mit welcher Priorität geimpft werden. Die AOK Niedersachsen unterstützt das Land Niedersachsen auf dieser Grundlage beim Anschreiben von Impfberechtigten. Dies ist ein selbstverständlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Angeschrieben wurden von uns über 500 000 AOK-Versicherte, die nach den einheitlichen Diagnose-Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes gesundheitsbedingt impfberechtigt sind. So erhielten alle Patientinnen und Patienten einen entsprechenden Brief, deren behandelnde Ärztinnen oder Ärzte der AOK Niedersachsen seit dem 1. Juli 2019 mindestens eine der nach § 3 priorisierten Diagnosen übermittelt haben.”

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