Hauptzollamt Hannover zieht erste Bilanz nach umfassenden Prüfungen
Hannover/Lüneburg (redk). Im Rahmen einer bundesweiten Aktion hat der Zoll am 6. Dezember verstärkt Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt. Auch das Hauptzollamt Hannover war mit seinen Standorten in Lüneburg und Hannover sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege an den Prüfungen beteiligt. Insgesamt waren 100 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
Ziel der Prüfungen war es, die Einhaltung von Mindestlöhnen, die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung sowie die Gültigkeit von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln zu überprüfen. Darüber hinaus ging es darum, möglichen Sozialleistungsbetrug und Steuervergehen aufzudecken.
Schwerpunktkontrollen in Hannover und Umgebung
In der Region Hannover und im Landkreis Schaumburg befragten Zollbeamte rund 110 Beschäftigte aus Branchen wie Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, Gastronomie sowie Transport und Logistik. Dabei ergaben sich in mehr als 100 Fällen erste Verdachtsmomente, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen den Mindestlohn, Sozialversicherungsbetrug oder illegaler Beschäftigung.
Besonders auffällig waren die Prüfungen in Shishabars und Kiosken: In fünf von neun überprüften Betrieben wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. „Diverse E-Zigaretten und mehrere Kilogramm Wasserpfeifentabak haben wir vor Ort beschlagnahmt, da diese nicht ordnungsgemäß versteuert oder teilweise auch nicht verkehrsfähig waren. Die Betreiber erwartet ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung“, so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Kontrollen in Lüneburg und benachbarten Landkreisen
Auch in Lüneburg sowie den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Rotenburg, Verden und Harburg fanden umfassende Prüfungen statt. Hier befragten die Beamten über 70 Personen in Restaurants, Friseursalons und Einzelhandelsgeschäften. In fast der Hälfte der Fälle besteht weiterer Prüfbedarf, etwa wegen des Verdachts auf nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, illegaler Beschäftigung oder Verstöße gegen den Mindestlohn.
Bei der Überprüfung eines Kiosks in Lüneburg stieß der Zoll ebenfalls auf unversteuerte E-Zigaretten, die beschlagnahmt wurden. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
„Neben dem Verdacht Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt zu haben oder der illegalen Beschäftigung von Ausländern stehen auch möglicher Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstöße im Raum“, erklärt Bacher den weiteren Prüfbedarf.
Ausblick
Die erhobenen Daten werden nun in Nachermittlungen überprüft. Dazu zählen der Abgleich der Angaben der Beschäftigten mit Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
„Für ein abschließendes Fazit ist es noch zu früh“, betonte Bacher. Dennoch setzt die Aktion ein klares Signal: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung werden nicht toleriert. Neben dem Schutz redlicher Unternehmen und der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs soll die gesellschaftliche Sensibilität für diese Problematik weiter geschärft werden.