Festsetzung liegt die Prognose zugrunde, dass in den kommenden sechs Monaten die genannte Zahl an Geflüchteten in Niedersachsen erwartet wird
Hannover (pm). Aufgrund der beständigen Zugänge an Schutzsuchenden in Niedersachsen in den vergangenen Wochen und Monaten – insbesondere aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine – haben die niedersächsischen Kommunen sehr viele Personen aufgenommen und untergebracht. Um die Planungsmöglichkeiten der Kommunen zu verbessern, werden durch das Land regelmäßig Verteilkontingente festgelegt. Zuletzt wurde im April 2022 das Gesamtverteilkontingent zur Aufnahme von Schutzsuchenden um 100.000 Personen hochgesetzt. Inzwischen haben die Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtungen aus diesem Gesamtverteilkontingent erfüllt bzw. nahezu erfüllt. Darum wurde jetzt eine Anpassung des Gesamtverteilkontingentes vorgenommen: für das kommende halbe Jahr wurde dieses auf weitere 70.000 Personen festgesetzt. Über diese Neufestsetzung auf 70.000 Personen wurden die Kommunen gestern (27. September 2022) per Erlass informiert. Der Festsetzung liegt die Prognose zugrunde, dass in den kommenden sechs Monaten die genannte Zahl an Geflüchteten in Niedersachsen erwartet wird.
Jede Kommune hat nun wieder eine offene Aufnahmeverpflichtung, die neue Festsetzung dient insbesondere der besseren Planung von Unterbringungskapazitäten.
Das Land Niedersachsen hat zugesagt, die Kommunen dadurch zu entlasten, dass es die Kapazitäten zur Erstaufnahme sukzessive weiter erhöht und die dort ankommenden Kriegsvertriebenen auch weiterhin nicht direkt in die Kommunen weiterleitet. Das Ziel ist, dass die Menschen zunächst mindestens eine Woche in der Landesaufnahmebehörde verbringen, bevor sie in den Kommunen untergebracht werden.