Seit Sonntag, 0 Uhr, gilt im Bundesgebiet die neue Corona-Einreise-Verordnung
Hannover / Hamburg / Bremen (ots). Die Bundespolizeidirektion Hannover hat an den Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen sowie an der Schengen-Binnengrenze zu den Niederlanden bis Mittwoch über 28.200 Personen kontrolliert und die Nachweispflichten überprüft. In 92 Fällen musste die Bundespolizei die Gesundheitsämter über fehlerhafte oder fehlende Nachweise informieren. Die Gesundheitsämter prüfen nun die Einleitung von Ermittlungsverfahren.
Die Bundespolizei stellte auf dem Flughafen in Hannover vier totalgefälschte Impfausweise fest. Die Qualität der Falsifikate ist als gut zu bezeichnen, doch die geschulten Urkundenprüfer der Bundespolizei haben Fälschungsmerkmale ausfindig machen können. Auch an der Autobahn 30 bei Bad Bentheim mussten Bundespolizisten zwei Blanko-Impfausweise, die bereits mit abgestempelten Impfaufklebern versehen waren, sicherstellen.
Der Vizepräsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, lobt die Reisenden: „Bis auf wenige Beanstandungen haben sich die Reisenden vorbildlich auf die neue Situation eingestellt. Unsere stichprobenartigen und flexiblen Kontrollmaßnahmen sowohl auf den Flughäfen, als auch auf Straße, Schiene und im Seeverkehr sind der richtige Ansatz, um einer erneuten Ausweitung der Corona-Pandemie entgegenzuwirken“.
Seit dem 1. August 2021 gilt die neue Corona-Einreiseverordnung
Am 1. August 2021 ist die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft getreten. Im Wesentlichen gilt nunmehr, dass vor der Einreise nach Deutschland ein Nachweis, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, erbracht und der Nachweis auf Verlangen bei der Einreise vorgelegt werden muss – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Zuvor war eine Nachweispflicht nur bei der Nutzung des Luftverkehrs vorgesehen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein negatives Testergebnis zwingend erforderlich. Die Bundespolizei hat sich in kürzester Zeit auf die Erweiterung der Nachweispflichten eingestellt und führt an den Land-, Luft- und Seegrenzen Kontrollen in unterschiedlicher Intensität durch. Diese reichen von Stichprobenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen bis hin zu Kontrollen in größtmöglichem Umfang bei Übertritt einer Schengen-Außengrenze an einem Flug- oder Seehafen.