Fehlerhafte Stimmzettel zur Briefwahl im Wahlbereich II (Langenforth)

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Symbolbild: Wahl - Quelle: Pixabay

Alle betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler wurden informiert

Langenhagen (pm). Zur Kommunalwahl 2021 wurden an 168 Briefwählerinnen und Briefwähler im Wahlbereich II (Langenforth) fehlerhafte Stimmzettel zur Kommunalwahl ausgegeben oder versandt. Alle Betroffenen wurden unverzüglich informiert, damit sie ihre Stimmen auf einem korrekten Stimmzettel abgeben können – fast alle haben das auch schon gemacht.

„Wir bedauern den Fehler sehr, vor allem wegen des Mehraufwandes für die Briefwählerinnen und –wähler“ sagt Carsten Hettwer, Wahlleiter und erster Stadtrat der Stadt Langenhagen. Hettwer bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen, insbesondere für das zum weitaus überwiegenden Teil entgegengebrachte Verständnis. „Natürlich klären wir den Vorgang auf und schauen, woran es lag und was zu tun ist“, so Hettwer. Zu diesem Zweck wurde auch die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die in solchen Fällen zuständig ist und den Vorgang untersucht. In einem Punkt kann Hettwer aber schon Entwarnung geben: „Wer im Wahlbereich II wahlberechtigt ist, Briefwahlunterlagen erhalten hat aber nicht von der Stadt zum Austausch des Stimmzettels aufgefordert wurde, ist auch nicht betroffen.“

„Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern“, so Hettwer weiter. „Nach derzeitiger Kenntnis sind von diesem Fehler weder Stimmzettel in anderen Wahlbereichen betroffen, noch Stimmzettel für andere Wahlen (Bundestag, Regionsversammlung, Regionspräsident/in, Bürgermeister/in, Ortsräte).“

Der fehlerhafte Stimmzettel betrifft nur den Wahlbereich II (Langenforth). Dieser umfasst die Wahlbezirke 07 bis 12. Die Grenze des Wahlbezirks verläuft vom Schnittpunkt der Walsroder Straße mit der Bothfelder Straße in östlicher Richtung entlang der Straßenmitte der Bothfelder Straße bis zum Schnittpunkt mit der Grenze zur Landeshauptstadt Hannover. Von dort in südlicher und westlicher Richtung entlang der Grenze zur Landeshauptstadt Hannover bis zum Berliner Platz und von dort in nördlicher Richtung entlang der Westgrenzen der Grundstücke an der Westseite der Walsroder Straße bis zum Schnittpunkt mit der Bothfelder Straße.

Wie bei jeder Wahl bittet Hettwer abschließend die Wählerinnen und Wähler immer zu prüfen, ob sie alle Stimmzettel für die Wahlen erhalten haben und ob die Stimmzettel auch für den richtigen Wahlbereich gelten. Wer zum Beispiel den Stimmzettel eines anderen Wahlbereichs bekommen hat, sollte sich umgehend telefonisch unter (0511) 7307-9228 oder per E-Mail an Wahlamt@langenhagen.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Denn Stimmen, die auf einem nicht zum Wahlbereich passenden Stimmzettel abgegeben werden, sind ungültig. „Wahlen sind nun mal ein Massenvorgang, bei dem es leider zu Fehlern kommen kann. Das ist ärgerlich, aber keineswegs ungewöhnlich. Aus diesem Grund sieht das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz schließlich nach der Wahl die Möglichkeit eines Wahlprüfungsverfahrens vor, um die Rechtmäßigkeit festzustellen“, so Hettwer.