Diese Pflicht gilt vorerst bis zum Ablauf des 15.01.2022
Wunstorf (pm). Ab sofort gilt bei allen Demonstrationen im Stadtgebiet die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Grund hierfür ist die Zunahme von sogenannten Spaziergängen, zu denen sich zuletzt auch in Wunstorf Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen versammelt haben und bei denen es immer wieder zur Missachtung der Schutzregeln gegen das Corona-Virus gekommen ist.
Bis heute haben ca. 15 solcher Spaziergänge im Stadtgebiet stattgefunden. Während bei den ersten Versammlungen nur wenige Teilnehmer gezählt werden konnten, haben sich zwischen den Jahren bereits ca. 80 Personen zusammengefunden- Tendenz eher steigend.
Nach rechtlicher Prüfung sind diese Spaziergänge als Demonstrationen zu bewerten, auch wenn sie nicht nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz angemeldet werden. Da die Verwaltung aufgrund der Nichtanmeldung keine Möglichkeit hat, ein Kooperationsgespräch mit den Organisatoren hinsichtlich notwendiger Corona-Schutzmaßnahmen zu führen, ist sie zu dem Ergebnis gekommen, diesen Aspekt per Allgemeinverfügung zu regeln. Dies steht auch im Einklang mit einem Erlass des Niedersächsischen Innenministers, der die Versammlungsbehörden angewiesen hat, entsprechend zu handeln.
Mit dieser Allgemeinverfügung kann sichergestellt werden, dass die Teilnehmer an den Spaziergängen untereinander die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus minimieren, aber dennoch ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausüben können.
Diese Pflicht gilt vorerst bis zum Ablauf des 15.01.2022. Eine Verlängerung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Wunstorf (Stand 04.01.2022):