Zusätzlicher Infektionsschutz durch Allgemeinverfügung der Stadt Langenhagen
Langenhagen (pm). Sie gilt ab Donnerstag, 6. Januar 2022 im gesamten Gebiet der Stadt Langenhagen: Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (mindestens Typ FFP2) für alle Teilnehmenden, Leitenden sowie alle Ordnerinnen und Ordner von Versammlungen unter freiem Himmel.
„In der jüngsten Vergangenheit kam es vermehrt zu unangemeldeten Versammlungen in unserer Stadt“, so die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, Janine Burger. „Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Zeiten erhöhter Infektionszahlen vor einer Ansteckung in diesem Rahmen zu schützen, hat sich die Stadtverwaltung für eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht entschieden.“
Die Pflicht gilt auch für Versammlungen im Sinne des § 2 NVersG, also ebenso ortsfeste wie sich fortbewegende Versammlungen.
„Wir befinden uns in einer Phase der Pandemie, in der wir immer noch gegen hohen Infektionszahlen kämpfen. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, Menschenansammlungen zu meiden und sich ausreichend zu schützen“, so Bürgermeister Mirko Heuer. „Für Versammlungen, wo der Abstand beispielsweise in der Bewegung nicht immer eingehalten werden kann, haben wir mit der Allgemeinverfügung eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme getroffen.“
Die Maskenpflicht gilt nicht für Menschen, die durch eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung von der Maskenpflicht befreit sind, sowie für Kinder unter sechs Jahren. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren ist auch das Tragen einer anderen Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum Ablauf des 15. Januar 2022, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Allgemeinverfügung der Stadt Langenhagen:
https://www.langenhagen.de/portal/bekanntmachungen/uebersicht-900000737-30890.html?rubrik=900000047