Bundespolizisten nehmen betrunkenen Autofahrer mit drei Haftbefehlen fest
Hannover (ots). Das hätte böse enden können. Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hannover sind gestern Abend um halb 9 an einer Ampel auf der Bundesstraße 217 in Hannover-Wettbergen auf zwei Fahrzeuginsassen aufmerksam geworden. Während die Beamten mit ihrem Fahrzeug hinter dem Auto der beiden Männer (38,30) standen, lehnte sich der Beifahrer aus dem Fenster, schrie und spritzte mit einer Bierdose herum. Mehrfach zeigte er den Mittelfinger in Richtung weiterer Verkehrsteilnehmer. Anschließend beschleunigte der Fahrer stark, missachtete auf der weiteren Fahrt eine rote Ampel und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit ca. 130 Km/h in Richtung Empelde.
Die Bundespolizisten folgten dem Fahrzeug und forderten den Fahrer nach einem Überholmanöver auf stehen zu bleiben. An einer Abfahrt hielt er schließlich an. Bei der Kontrolle vernahmen die zivilen Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch. Sie stellten zudem fest, dass der 38-jährige Fahrer mit drei Haftbefehlen durch die Justiz gesucht wurde, nachdem er in der Vergangenheit zwei Mal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt wurde. Demnach hat er noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 271 Tagen zu verbüßen. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war er darüber hinaus ebenfalls nicht.
Zuständigkeitshalber informierten die Beamten das Polizeikommissariat Limmer. Diese stellten bei dem Fahrer und dem 30-jährigen Beifahrer und Fahrzeughalter Atemalkoholwerte von 1,66 sowie 1,74 Promille fest. Die beiden betrunkenen Männer wurden festgenommen und der Wache des Polizeikommissariats Limmer zugeführt. Dort wurden Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch den Beifahrer erwartet ein Ermittlungsverfahren, da er als Halter des Fahrzeugs seinen Kumpel fahren ließ, obwohl dieser keinen Führerschein hatte. Der 38-jährige Fahrer wurde anschließend zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt gebracht.