Stadt Laatzen erhält Bedarfszuweisung für die Sanierung der Feuerwache

Feuerwehr
Symbolbild Feuerwehr © Carl-Marcus Müller

Staatssekretär Stephan Manke händigt Bewilligungsbescheide aus

Hannover (pm). In diesem Jahr erhalten 31 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen sogenannte Bedarfszuweisungen des Landes für die Erfüllung besonderer Aufgaben. Zu diesen „besonderen Aufgaben“ gehört zum Beispiel auch der Brandschutz. Das Innenministerium bewilligt aktuell in den kommenden Wochen Mittel in Höhe von rund 18,5 Mio. Euro für Kommunen in ganz Niedersachsen. Gefördert werden im aktuellen Verfahren wichtige Investitionen für den Brandschutz und Hilfeleistungen. Dazu gehören neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden auch die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, hat der Stadt Laatzen heute (26.11.2021) eine solche Bedarfszuweisung von mehr als 275.000 Euro für die Sanierung der Feuerwache überreicht. Er sagt: „Die niedersächsische Feuerwehr rettet Leben – jeden Tag. Sie muss daher bestmöglich ausgestattet und zeitgemäß untergebracht sein, um ihren Aufgaben nachzugehen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen beweisen herausragendes ehrenamtliches Engagement und übernehmen damit eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Besonders deutlich wird das immer wieder im Bereich der Feuerwehren. Deshalb unterstützen wir als Land Niedersachsen besonders gern den Erhalt und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur.“

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.

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