Führungen in den Herrenhäuser Gärten
1./2., 8./9., 15./16., 22./23., 29./30. Mai, 14 Uhr, Großer Garten
Führung: Königliche Gartenpracht
Jeden Sonnabend und Sonntag um 14 Uhr, Treffpunkt Eingang Großer Garten, Dauer etwa 90 Minuten, Kosten: 7 Euro pro Person, ermäßigt 4 Euro, plus Garteneintritt. Veranstalter: Hannover Marketing und Tourismus
Änderungen vorbehalten! Aktuelle Informationen sind unter www.hannover.de abrufbar.
Illumination
Während der Sommermonate erstrahlen nach Einbruch der Dunkelheit die herrlichen Brunnen, sprudelnden Fontänen, geheimnisvollen Hecken und imposanten Figuren im Großen Garten in festlicher Beleuchtung, dazu erklingt an vielen Abenden Barockmusik.
Veranstalter: Herrenhäuser Gärten
7./8./9., 13.*/14.*/15.*/16.*, 21.*/22.*/23.*/24.*, 28.*/29.*/30.* Mai, 22 Uhr, Großer Garten
Illumination – Der Garten leuchtet
Eintritt: 4 Euro, ermäßigt 3 Euro, Einlass ab 20 Uhr
*ohne Musik (wegen Parallelveranstaltung), Eintritt 3 Euro
Öffnungszeiten und Eintrittspreise in den Herrenhäuser Gärten
Der Große Garten und der Berggarten sind im Mai täglich von 9 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, die Grotte ist bis 19.30 Uhr geöffnet.
Letzter Einlass: eine Stunde vor Schließung der Gärten.
Infopavillon: täglich von 10 bis 18 Uhr.
Das Museum Schloss Herrenhausen und der Schloss Shop sowie die Schauhäuser sind voraussichtlich geschlossen. Aktuelle Informationen sind unter www.herrenhausen.de abrufbar.
Wasserspiele im Großen Garten: Mo.-Fr. 10-12 Uhr und 15-17 Uhr, Sa. u. So. 10-12 Uhr und 14-17 Uhr.
Eintrittspreise in der Sommersaison:
Gesamtkarte Großer Garten, Berggarten, Museum 8 Euro/ermäßigt 5 Euro
Berggarten 3,50 Euro/ermäßigt 1,50 Euro
Kinder bis 12 Jahre frei
Ermäßigungen für Gruppen ab 15 Personen, Inhaber Niedersachsenticket und Hannover Card, Hannover Aktiv-Pass-Inhaber, Jugendliche, Schulklassen, Familien, Auszubildende, Studierende, BFD-, FSJ-, FÖJ-, FWD-Leistende, Behinderte ab 50 GdB
Alle genannten Termine stellen den gegenwärtigen Planungsstand dar. Es ist möglich, dass wegen der Corona-Pandemie Veranstaltungen nicht oder in veränderter Form stattfinden!