Bestimmte Baumarten stehen in Langenhagen unter Schutz

Stieleiche in Langenhagen
Die stattliche Stieleiche an der Walsroder Straße / Ecke Grenzweg gehört ebenfalls zu den Baumarten, die in Langenhagen unter Schutz gestellt sind. - Quelle: Stadt Langenhagen

Für den Umgang mit Stieleichen, Rotbuchen und Co. gelten seit Anfang 2021 besondere Regeln

Langenhagen (pm). Wer in Langenhagen plant, die Säge an einen Baum auf seinem Grundstück anzusetzen, sollte zuvor dessen Art klären. Stiel- und Trauben-Eichen, Winter- und Sommerlinden, Berg- und Flatter-Ulmen, Rot- und Hainbuchen sowie Kastanien stehen im Stadtgebiet seit Anfang 2021 unter Schutz. Gemäß der von der Politik beschlossenen „Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen“ gelten für den Umgang mit Exemplaren dieser neun Baumarten besondere Regeln. Ab einem Stammumfang von 1,30 Meter, gemessen in einem Meter Höhe, dürfen sie nicht mehr ohne Grund gefällt werden. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge summiert.

„Mit Blick darauf, dass wieder Fäll- und Schnittarbeiten möglich sind, appellieren wir an alle, die einen Baum auf ihrem Grundstück einkürzen oder gar entfernen wollen, nicht kurzfristig und unbedarft zur Säge zu greifen“, sagt Carsten Hettwer, Erster Stadtrat Langenhagens. Denn im Fall von Stiel- und Trauben-Eichen, Winter- und Sommerlinden, Berg- und Flatter-Ulmen, Rot- und Hainbuchen sowie Kastanien schützt Nichtwissen nicht. „Es ist verboten, diese Bäume zu fällen, zu schädigen oder in ihrem Wuchs zu beeinträchtigen.“ Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet.

Die Verwaltung empfiehlt, sich im Zweifelsfall mit der Fachabteilung in Verbindung zu setzen. „Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die Verbote zu nicht beabsichtigten Härten führen würden und die Ausnahmen mit dem öffentlichen Interesse vereinbar sind“, erläutert Ursula Schneider, Leiterin der Abteilung „Stadtgrün und Friedhöfe“. Wissenswertes zu dem Thema, Kontaktdaten sowie einen Link zur Allgemeinverfügung sind auf www.langenhagen.de/baumschutz zusammengestellt. Dort kann auch das Formular zur „Befreiung von der Unterschutzstellung“ heruntergeladen werden; die Ausnahmen sind schriftlich zu beantragen.

Übrigens: Neben dieser Allgemeinverfügung gibt es auch Festsetzungen in Bebauungsplänen, die bestimmte Bäume oder Baumgruppen schützen. Die Bebauungspläne sind auf der Seite https://geodaten.langenhagen.de zu finden.