Hannover: Eilantrag auf Aussetzung des „Böllerverbotes“ gescheitert

explodierender Kanonenschlag / Feuerwerk
Symbolbild: explodierender Kanonenschlag / Feuerwerk - © Müller/LGHNews

Gericht bestätigt Feuerwerkverbot in der Innenstadt

Hannover (pm). Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Recht- und Verhältnismäßigkeit der von der Landeshauptstadt Hannover erlassenen ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung, mit der das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3, F3 sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes in der bevorstehenden Silvesternacht in Teilen der Innenstadt verboten wurde, bestätigt.

Der Antragsteller ist mit seinem am heutigen Freitagmittag eingegangenen Eilantrag gescheitert (Beschluss vom 29.12.2023, Az. 10 B 6161/23). Er trug vor, dass er zu Silvester nach Hannover reisen und die Silvesternacht am Opernplatz verbringen wolle, um Feuerwerk abzubrennen. Daran sehe er sich durch die Allgemeinverfügung gehindert, die nach seiner Rechtsauffassung auf keiner tauglichen Rechtsgrundlage beruhe.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, aber auch in materieller Hinsicht ab und bestätigte der Landeshauptstadt Hannover, dass das Verbot auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und die Grundsätze an die Verhältnismäßigkeit eingehalten sind. Im Übrigen verwies das Gericht darauf, dass das öffentliche Interesse vor Gefahren zu schützen, die von unkontrolliertem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ausgehen, überwiege und die mit dem Sofortvollzug verbundenen Beeinträchtigungen, nur in einem kleinen Teil der Innenstadt Hannovers keine pyrotechnischen Gegenstände mit sich zu führen und abzubrennen, zumutbar seien.

Angesichts zahlreicher Verletzungen durch Feuerwerkskörper ist der Jahreswechsel insbesondere für die Rettungskräfte, Feuerwehr und die Polizei ein Einsatzschwerpunkt. „Wir wünschen uns eine fröhliche und gleichzeitig sichere Silvesternacht. Das Böllerverbot in der Innenstadt leistet einen Beitrag dazu. Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht diesen Kurs bestätigt hat“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover.

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.Dezember 2023 und am 1.Januar 2024 erlaubt. Angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt vielfach Feuerwerk gezündet wird, weisen wir darauf hin, dass ein Abbrennen außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist generell immer verboten.

Siehe auch hier: https://langenhagener-news.de/feuerwerkskoerper-in-innenstadt-verboten/