Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren
Hannover (ots). Zum Schutz von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden gilt seit November vergangenen Jahres eine neue Vorschrift: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei einer Kontrolle dieser Verkehrsregel am Freitag, 18.02.2022, ahndete die Fahrradstaffel der Polizei Hannover zahlreiche Verstöße.
In Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Spezialisierten Verfügungseinheit kontrollierte die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover am Freitagmorgen von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr im hannoverschen Stadtteil Anderten die Geschwindigkeit betreffender Fahrzeuge. Von 30 kontrollierten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bogen 20 zu schnell nach rechts ab.
In einem Fall stellten die Beamtinnen und Beamten zudem fest, dass der Fahrer eines Lkw am Steuer mit dem Handy telefonierte und keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Zudem wurde ein weiterer Lkw-Fahrer angehalten, da er ebenfalls am Steuer telefonierte. Zwei kontrollierte Fahrer mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 95 Euro entrichten, da sie über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Den kontrollierten Fahrern droht nun ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Grundsätzlich zeigten sich die Betroffenen einsichtig und wussten von der im November eingeführten Bußgeldvorschrift.