Karl-Kellner-Straße nur noch für Rad- und Anliegerverkehr frei

Entlang der Fahrradstraße -Karl-Kellner-Straße- gilt die neue Verkehrsregelung „Anlieger frei“.
Entlang der Fahrradstraße -Karl-Kellner-Straße- gilt die neue Verkehrsregelung „Anlieger frei“. - Foto: Müller/LGHNews

Mit Aufstellung der Schilder am 5. Juli gelten in Langenhagens Fahrradstraße andere Regeln

Langenhagen (pm/red). Die Karl-Kellner-Straße ist ab Mittwoch, 5. Juli, nur für Rad- und Anliegerverkehr frei. An diesem Tag stellten Mitarbeiter des städtischen Betriebshofs entsprechende Verkehrsschilder auf. Direkt im Anschluss daran gelten die neuen Regeln. Die Karl-Kellner-Straße ist damit für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt.

An insgesamt 14 Standorten zwischen Walsroder Straße und Godshorner Straße werden die derzeit vorhandenen Schilder „Krafträder und Kraftwagen frei“ ersetzt durch „Anliegerverkehr frei“. Zudem wird in dem Abschnitt zwischen „Am Pferdemarkt“ und Godshorner Straße an mehreren Stellen das „Überholverbot von einspurigem Verkehr“ ausgeschildert. Im nördlichen Teil zwischen „Am Pferdemarkt“ und Walsroder Straße ist die Fahrbahn breit genug, damit Autofahrende Radfahrende mit einem Abstand von 1,50 Meter überholen können.

Anders verhält es sich im südlichen Teil der Fahrradstraße. Dort kam es vermehrt zu Missständen, nachdem Autofahrende über diese Strecke die Baustelle auf der Walsroder Straße ausgewichen und nicht der ausgewiesenen Umleitungsstrecke gefolgt sind. Das erhöhte Verkehrsaufkommen überstieg die Kapazitäten der Wohnstraße und es führte vermehrt zu Verstößen – gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und das geltende Abstandgebot beim Überholen von Radfahrenden.

Eine Analyse der Situation unter Einbeziehung der Belange des Kindergartens an der Karl-Kellner-Straße sowie der Grundschule in unmittelbarer Nachbarschaft – an der Niedersachsenstraße – führte zu der jetzigen Anpassung. Durch die neue Beschilderung wird die Straße zur Anliegerstraße umfunktioniert und ein Überholverbot für Zweiräder eingerichtet. Beide Änderungen wurden mit der Polizei abgestimmt; sie ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig.

Um die Änderungen umzusetzen, bedarf es mehr als 40 neue Verkehrsschilder. Mit 20 von ihnen werden alte ersetzt; zwei Schilder werden entfernt. Aufgrund des Umfangs musste die Stadt die Anfertigung ausschreiben, wobei es zu Verzögerungen kam. Dieses ist einer der Gründe, warum Änderungen erst jetzt umgesetzt werden.

„Schleichweg“ kann teuer werden

Viele „Ur-Langenhagener“ kennen natürlich die Schleichwege rings um die Walsroder Straße, Abkürzungen, Umgehungen, kürzere Wege eben! Damit ist, zumindest im Bereich der Karl-Kellner-Straße, nun Schluss.

Normalerweise wird das Schild „Anlieger frei“ meist in Verbindung mit einer Beschilderung „Durchfahrt verboten“, roter Kreis auf weißem Grund verwendet. Es gilt dann ein Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art. Oftmals werden dabei jedoch „Anlieger“ ausgeschlossen.

Da jedoch zeigt sich die Problematik: Wer oder was ist ein „Anlieger“?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird der Begriff des „Anliegers“ im §45 gar nicht näher erläutert.

Laut allgemeiner Rechtsprechung ist ein Anlieger allerdings jemand, der ein an der Straße „anliegendes Grundstück“ bewohnt oder es für eine „Erledigung“ aufsuchen muss.

Als legitim gilt dabei z.B.:

Besuch eines Anwohners
Besuch eines Geschäfts o.ä. in dem gesperrten Bereich (Werkstatt, Ladengeschäft, Kita, Bahnhof, Restaurant, etc.)
Abholen von Personen die im besagten Bereich wohnen
Lieferverkehr für Anwohner

Wer die Anliegerstraße allerdings unberechtigt befährt, muss unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.