Rat beschließt wegen Corona Kita-Gebührenbefreiung von März 2021 bis längstens Ende des laufenden Kita-Jahres

Kind mit Bauklötzen
Symbolbild spielendes Kind/Kita - Quelle: Pixabay

Eltern erhalten Geld zurück und werden gebeten Daueraufträge anzupassen

Langenhagen (pm). Der Rat der Stadt Langenhagen hat am 26. April 2021 beschlossen, die für den Vormonat März gezahlten Gebühren zzgl. Essenentgelte rückwirkend zu erstatten und ab April 2021 bis zum Ende des Monats, in dem die Betriebsuntersagung aufgehoben wird, nicht zu erheben. Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder in einer Notgruppe betreut werden. Die Befreiung gilt längstens bis zum 31.07.2021, dem Ende des laufenden Kita-Jahres.

„Wir informieren jetzt alle Eltern, die Zahlungen der Kita-Gebühren, zzgl. der Essenentgelte, ab sofort einzustellen und ihre Daueraufträge abzuändern“, sagt Heidi von der Ah, zuständige Abteilungsleiterin bei der Stadt Langenhagen. „Sollte sich die Betreuungssituation vor dem 31.07.2021 ändern und Zahlungen  wieder zu leisten sein, werden wir die Eltern rechtzeitig informieren“, so von der Ah weiter.

Grund für die Befreiung ist, dass das Corona-Virus seit mehr als einem Jahr den Alltag aller Familien bestimmt . Der Betrieb der Kitas ist untersagt und eine Betreuung in den Kindertageseinrichtungen findet nur in Kleingruppen statt. Vor allem die Betreuung in Notgruppen stellt die Eltern vor erhebliche Herausforderungen. Gleichwohl entwickeln die Langenhagener Kindertageseinrichtungen zusätzliche Maßnahmen, um allen Kindern pädagogische Angebote zu unterbreiten und sie bald wieder regelmäßig begrüßen zu können.