Ab 2. Dezember: 3G für Kundentermine bei der Stadt Langenhagen

Rathaus Langenhagen
Themenbild - Rathaus Langenhagen - © C.-M. Müller

„Betreten darf die städtischen Gebäude dann nur noch,  wer geimpft oder genesen ist oder einen gültigen negativen Testnachweis vorlegt“, so Bürgermeister Mirko Heuer

Langenhagen (pm). 3G für Kundentermine bei der Stadt Langenhagen – das ist die neue Regelung ab Donnerstag, den 2. Dezember 2021. „Die Zahlen sprechen eine ganz deutliche Sprache: Wir sind gezwungen, zu handeln.

Um Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Mitarbeitenden zu schützen, gilt die 3G-Regelung nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Besucherinnen und Besucher. Betreten darf die städtischen Gebäude dann nur noch,  wer geimpft oder genesen ist oder einen gültigen negativen Testnachweis vorlegt“, so Bürgermeister Mirko Heuer.

„Wir setzen damit die Maßstäbe der aktuellen Warnstufe 2 in unseren Räumlichkeiten auch für Externe um.“ Diese Neuerung betrifft zukünftig auch Besuchende von Gremiensitzungen.“ In Rathaus und der Schützenstraße wird der Sicherheitsdienstleister Eintretende am Eingang kontrollieren“, erklärt Heuer, „in den Verwaltungsstellen wird dies von den Mitarbeitenden übernommen.“

Auch auf die Dorfgemeinschaftshäuser Langenhagens hat die zweite Warnstufe Auswirkungen. Buchungen sind ab dem 1. Dezember nicht mehr möglich. Darüber hinaus können bei Veranstaltungen verschärfte Regeln gelten.

Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher werden daher gebeten, sich vorab zu informieren.