Aktionswoche „Sicherheit im Radverkehr“ beendet

Symbolbild Radfahrer Quelle: Pixabay

Hannover (ots). Im Rahmen einer Verkehrssicherheitskonzeption wurde von den Dienststellen der Polizeidirektion Hannover vom 31.08.2020 bis 06.09.2020 eine Aktionswoche „Sicherheit im Radverkehr“ durchgeführt. Wir haben bereits am 31.08.2020 zur Auftaktveranstaltung der Polizei und des ADFC berichtet (siehe: hier ). Nun zieht die Polizei Bilanz.

Ziel war es, Verstöße von und gegenüber Radfahrenden festzustellen und zu ahnden. Die Kontrollen wurden an verschiedenen Örtlichkeiten in der Region Hannover durchgeführt.

Insgesamt haben die Polizeibeamten bei Fahrradfahrenden 994 Verstöße und bei anderen Verkehrsteilnehmern 257 Verstöße zum Nachteil von Radfahrenden festgestellt.

Mehr als jeder dritte kontrollierte Radfahrende hat den Radweg in falscher Richtung benutzt. Etwa 170 Verstöße stellte die Polizei jeweils bei Vorfahrtsverletzungen und bei Befahren unzulässiger Verkehrsbereiche (Fußwege etc.) fest. Beim Radverkehr ist die steigende Handynutzung wie auch beim Autofahren immer häufiger eine vermeidbare Unfallgefahr. In der Kontrollwoche wurden 132 Handyverstöße bei Radfahrenden geahndet. Neben diversen weiteren Ordnungswidrigkeiten verfolgte die Polizei 115 Fälle, bei denen ein vorhandener Radweg nicht genutzt worden ist.

Die Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil von Radfahrenden durch andere Verkehrsteilnehmer sind unterschiedlicher Art. Die meisten (74) sind Vorfahrtsverletzungen und das Vorbeifahren mit zu geringem Seitenabstand (37). Autofahrer müssen seit dem 28.04.2020 mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu Radfahrenden und Fußgängern einhalten, wenn sie an ihnen vorbeifahren. Sollte der Abstand nicht einzuhalten sein, muss gegebenenfalls auf das Vorbeifahren verzichtet werden.

Im Zuge der Kontrollmaßnahmen wurde am Dienstag, 01.09.2020, gegen 17:50 Uhr an der Vahrenwalder Straße Ecke Arndtstraße ein 34-jähriger E-Bike-Fahrer angehalten. Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass für ihn ein Haftbefehl bestand. Die Beamten fanden bei der Festnahme 111,5 Gramm Amphetamine, die sie beschlagnahmten. Des Weiteren leiteten sie gegen ihn Ermittlungen wegen Fahrraddiebstahls und wegen des Handels mit nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln ein.