Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig am 10. September 2022

Fußball
Symbolbild Fußball/Stadion - Quelle: Pixabay

Bundespolizei trifft eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf um die Spielpaarung zu ermöglichen

Hannover / Braunschweig (ots). Am Samstag, den 10. September 2022, findet die Fußballspielbegegnung zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig in Hannover statt.

Die Bundespolizei trifft eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen/ Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen auf festgelegten Bahnstrecken und in Bahnhöfen erlassen.

Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung umfasst den 10. September 2022 in den Zeiträumen 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen (ausgenommen sind IC-, ICE – Zugverbindungen) auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen:

Strecken 1730/1750

   - Hbf. Braunschweig - Hbf. Hannover

sowie die Güterumgehung nach Hannover Linden/Fischerhof,

Strecken 1772/1732

   - Hbf. Braunschweig - Hbf. Hildesheim - Hbf. Hannover,

Strecke 1770

   - Hildesheim - Lehrte,

Strecke 6107

   - Wolfsburg Hbf. - Lehrte,

Strecken 1710/1720

   - Celle - Hannover.

Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung im o.a. Zeitraum die Fahrstrecken der anlässlich der Spielbegegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den o.a. Streckenführungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen/Bahnhöfen einschließlich der Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte aufhalten.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender in Betracht.

Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf die dargestellten Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

Anlage_Allgemeinverfügung