Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover, der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und der regiobus Hannover GmbH

Symbolbild - © Carl-Marcus Müller

Hannover (ots). Nach den gemeinsamen Bund-Länder-Beratungen hat die Bundesregierung verschärfte Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Polizeidirektion Hannover sowie die beiden Verkehrsunternehmen ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und regiobus Hannover GmbH nehmen die verschärften Maßnahmen sowie die drastisch ansteigenden Infektionszahlen zum Anlass, die Nutzerinnen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an die bereits seit April geltende Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen zu erinnern.

In ihrer Funktion als Trägerin des ÖPNV hat die Region Hannover in ihrer jüngsten Allgemeinverfügung die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und in Stationen klar geregelt: Demnach gilt für Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung in Fahrzeugen oder Haltestellen und in Stationen des ÖPNV tragen, ein Nutzungsverbot. Ausgenommen von der Tragepflicht sind lediglich Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Einhaltung der Regelung wird von den Unternehmen, deren Sicherheitsdiensten sowie der Polizei überwacht und durchgesetzt. „Die erste Woche nach den Herbstferien hat gezeigt, dass sich in Bahnen und Bussen nicht immer die ebenfalls vorgeschriebenen Mindestabstände von 1,5 Metern einhalten lassen“, sagt Volker Kluwe, Präsident der Polizeidirektion Hannover. „Genau aus diesem Grund unterstützen wir die Verkehrsbetriebe dabei, gemeinsam an die Vernunft aller zu appellieren, aber auch noch einmal deutlich an die Maskenpflicht zu erinnern.“

Dr. Volkhardt Klöppner, Vorstandsvorsitzender der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, dankte den Fahrgästen, die bereits von Beginn an Alltagsmasken tragen, sobald sie Bahnhöfe oder Fahrzeuge betreten. „Mit einer Vielzahl von Maßnahmen schützt die ÜSTRA zudem aktiv ihre Fahrgäste vor einer Infektion mit dem Corona-Virus“, sagt Dr. Volkhardt Klöppner. „Die Tatsache, dass es bislang keine massiven Ausbrüche von Infektionen im Nahverkehr gab, belegt die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.“

Dazu zählen unter anderem Aufkleber an Fahrzeugen, Aushänge in den Stationen und regelmäßige Durchsagen, mit denen auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes hingewiesen wird. Türen an Fahrzeugen öffnen automatisch, so dass Fahrgäste keine Türtaster bedienen müssen. Kontaktflächen an Tür- und Haltegriffen werden regelmäßig mit hochkonzentrierten Reinigungsmitteln desinfiziert. Zudem gibt es an in Stationen aufgestellten Snackautomaten Masken zu kaufen. ÜSTRA und regiobus kontrollieren die Einhaltung der Pflicht und gehen konsequent gegen Maskenverweigerer vor. Die Verkehrsunternehmen setzen dafür insgesamt rund 110 Mitarbeiter im Prüf- und Sicherheitsdienst ein.

„Um das Ansteckungsrisiko im Öffentlichen Nahverkehr auch zukünftig so gering wie möglich zu halten, sollten sich alle Fahrgäste zwingend an die Regelung zur Mund-Nase-Bedeckung halten“, betont abschließend Elke Maria van Zadel, Geschäftsführerin der regiobus Hannover GmbH.