Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums erschwert die Umsetzung auch für Hilfsorganisationen
Hannover (pm). Mit der Möglichkeit der sogenannten „Bürgertestungen“ für die Bevölkerung auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 9. März 2021 wird der Bedarf an diesen Testungen stark steigen. Derzeit gehen Experten von 120.000 bis 200.000 Testungen pro Woche in Niedersachsen aus – die Ostertage stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Damit diese Nachfrage gedeckt werden kann, sollte aus Sicht des Landesverbandes der Johanniter-Unfall-Hilfe Niedersachsen/Bremen schnellstmöglich ein flächendeckendes Angebot für Schnelltestungen geschaffen werden, um die rasant wachsenden Infektionszahlen zu begrenzen.
Allerdings hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12. März 2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die schärfer formuliert ist, als die Bundesvorgabe und damit eine zügige Umsetzung erschwert.
„Die aktuellen Vorgaben stellen einen schnellen Umsetzungserfolg aus unserer Sicht infrage“, so Hannes Wendler, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe Niedersachsen/Bremen.
Insbesondere sind zeitraubende Einzelbeantragungsverfahren durch die Gesundheitsämter zu nennen, die auch die Johanniter ausbremsen. Deshalb fordert die Johanniter-Unfall-Hilfe an Stelle von Einzelbeantragungsverfahren eine generelle Bevollmächtigung der Hilfsorganisationen zur Umsetzung der Bürgertestungen, um schnellstmöglich ein flächendeckendes Angebot für Schnelltestungen zu schaffen.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe verfügt über die erforderlichen Konzepte, Fachexpertise und medizinisch geschultes Personal, hauptamtlich sowie ehrenamtlich, zur schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung. Die Leistungsfähigkeit der Johanniter zeigt sich derzeit nicht zuletzt während der Umsetzung der Impfstrategie in den Impfzentren, die von den Johannitern massiv unterstützt wird.
Darüber hinaus sieht die Johanniter-Unfall-Hilfe die zeitliche Mindestvorhaltung einer Teststation beziehungsweise eines Testzentrums von 20 Wochenstunden und die Vorgabe der Vorhaltung „nachmittags und an Wochenenden“ sehr kritisch und nicht im Sinne der Maßnahme.
„Diese Vorgaben berauben uns in Niedersachsen dringend benötigter Testkapazitäten, die nicht zuletzt durch ehrenamtliche Helfende in Gebieten mit geringerem Testbedarf (geringerer Bevölkerungsdichte, ländlicher Raum) durchgeführt werden könnten,“ so Wendler.
Beispielsweise wäre es denkbar, an einem kleineren Standort montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 9 Uhr für Pendler, die den ÖPNV nutzen, Testungen anzubieten. Dies wäre nach der Verfügung nicht möglich, da es insgesamt nur 15 Wochenstunden wären.
„Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, allen Menschen täglich ein unkompliziertes Testangebot in ihrer Nähe anbieten zu können. Dies wird nur funktionieren, wenn die Menschen kurze Wege haben und das Angebot einfach zu handhaben ist“, sagt Hannes Wendler.
Deshalb ist es aus Sicht der Johanniter-Unfall-Hilfe notwendig, alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Möglichkeiten, seien es hauptamtliche oder ehrenamtliche, für den Aufbau von Testkapazitäten im Sinne der Pandemiebekämpfung zu nutzen.