Ministerin informiert sich über Verdachtsabklärung von Misshandlungs- und Missbrauchsfällen im Institut für Rechtsmedizin
Hannover (pm). Die vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte forensische Kinderschutzambulanz der Medizinischen Hochschule Hannover bietet überregional niedersächsischen Arztpraxen, Kliniken und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst – unabhängig von einer Strafanzeige – eine fachlich fundierte Beratung und qualifizierte medizinische Diagnostik bei vermuteter Kindesmisshandlung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Sozialministerin Daniela Behrens informierte sich während eines Besuches am 11. Mai über die besondere Versorgungsstruktur im medizinischen Kinderschutz und Entwicklungspotentiale mit der MHH. „Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, gehört das zu den perfidesten Verbrechen, die wir uns vorstellen können“, betont Sozialministerin Daniela Behrens. „Entsteht bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgrund von Verletzungen oder verändertem Verhalten eines Kindes ein Missbrauchsverdacht, bedarf es neben schneller Hilfe einer rechtssicheren Diagnostik. Hier kommen die Expertinnen und Experten der Kinderschutzambulanz ins Spiel. Sie unterstützen mit ihrer großen Erfahrung bei der Interpretation von Befunden, sichern bei Bedarf Beweise. Damit sorgt die MHH in vielen Fällen dafür, dass die Gewalt ein Ende hat und Täter oder Täterinnen überführt und bestraft werden.“
Kinderschutzambulanz bietet niederschwelliges Angebot
„Die Kinderschutzambulanz der MHH hat zu diesem wichtigen Thema eine große Erfahrung vorzuweisen, die unkomplizierte und kompetente Hilfe im Kampf gegen Kindesmisshandlung vermittelt und ermöglicht“, ergänzt MHH-Präsident Prof. Dr. Michael Manns, der die Ministerin bei ihrem Besuch begleitet hat.
Die forensische Kinderschutzambulanz hat sich in mehr als zehn Jahren in etwa 2000 konsiliarisch betreuten Fällen als wichtige Anlaufstelle niedersachsenweit etabliert.
„Zur Verbesserung des medizinischen Kinderschutzes werden Kompetenz und Expertenwissen schnell, niederschwellig und unkompliziert zur Verfügung gestellt und sowohl belastende als auch entlastende Befunde gerichtsfest dokumentiert und bewertet“, erklärt die Leiterin der Kinderschutzambulanz Prof. Dr. Anette Debertin vom MHH- Institut für Rechtsmedizin. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen könnte diese auch eine wertvolle Rolle zur Gefährdungseinschätzung für die Jugendhilfe übernehmen.