Auch Ordnungswidrigkeiten können zu Haftbefehlen führen

Blaulicht
Symbolbild Blaulicht - Quelle: Pixabay

Bundespolizei am Flughafen Hannover vollstreckt mehrere Haftbefehle wegen unbezahlter Bußgelder

Drei Reisende entrichten ausstehende Beträge vor Ort und vermeiden Erzwingungshaft

Hannover (redk). Am vergangenen Wochenende konnte die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover drei Haftbefehle vollstrecken, die wegen nicht beglichener Ordnungswidrigkeiten erlassen wurden.

Ein 39-jähriger Mann, der in die Türkei reisen wollte, war von der Staatsanwaltschaft Braunschweig per Haftbefehl gesucht worden, da er eine Geldbuße aus einem Beschluss des Amtsgerichtes Goslar nicht bezahlt hatte. Ihm drohten zwei Tage Erzwingungshaft oder die sofortige Zahlung von 30 Euro. Um seine Reise nicht zu gefährden, beglich der Mann den Betrag sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 38 Euro direkt vor Ort und konnte anschließend wie geplant abreisen.

Auch ein 37-jähriger Rückkehrer aus Pristina wurde von der Bundespolizei kontrolliert. Er stand im Fokus eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hildesheim, weil ein Bußgeld in Höhe von 216 Euro noch offen war. Zusätzlich fielen 83 Euro an Verfahrenskosten an, sodass der Gesamtbetrag 299 Euro betrug. Nachdem der Mann den ausstehenden Betrag bezahlt hatte, konnte er seine Heimreise fortsetzen.

Ein dritter Fall betraf einen 38-jährigen Reisenden, der wegen eines ausstehenden Bußgeldes von 60 Euro per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hannover gesucht wurde. Auch ihm drohte ein Tag Erzwingungshaft. Der Mann entschied sich, den Betrag inklusive der Verfahrenskosten in Höhe von 101,50 Euro vor Ort zu begleichen, sodass er seinen Flug noch rechtzeitig erreichen konnte.

Auch kleinere Ordnungswidrigkeiten und nicht gezahlte Bußgelder können zu Haftbefehlen führen

Diese Fälle zeigen deutlich, dass auch kleinere Ordnungswidrigkeiten und nicht gezahlte Bußgelder zu Haftbefehlen führen können, die von der Bundespolizei konsequent durchgesetzt werden. Reisende sollten daher sicherstellen, dass alle offenen Beträge beglichen sind, um Schwierigkeiten bei der Aus- oder Einreise zu vermeiden.