Stadt Wunstorf appelliert an alle Einwohner*innen wegen zunehmender Vermüllung

wilde Müllentsorgung
Symbolbild - © Carl-Marcus Müller

Die Stadt Wunstorf stellt zurzeit eine zunehmende Vermüllung öffentlicher Flächen sowie der Wertstoffsammelplätze fest und appelliert an alle Einwohner*innen durch ordnungsgemäße Abfallbereitstellung zum Erhalt eines attraktiven Stadtbildes beizutragen

Wunstorf (pm). Die Stadtverwaltung erreichen in letzter Zeit verstärkt Beschwerden, dass öffentliche Flächen durch achtlos weggeworfenen Müll verschmutzt werden. Häufig werden in öffentlichen Grünanlagen, z. B. im Bereich der Aue, Party- und Picknickabfälle hinterlassen. Dies ist nicht nur unhygienisch und schädlich für die Umwelt, sondern auch kein schöner Anblick für die Menschen, die in den städtischen Grünbereichen Erholung suchen.

Zudem ist festzustellen, dass auf den Wertstoffsammelplätzen häufig jeglicher Abfall (u. a, Sperrmüll) bereitgestellt wird und auch die Zeiten für den Einwurf von Altpapier und Altglas nicht eingehalten werden.

Der Altglaseinwurf ist nur an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Mit Rücksicht auf die Anwohner im Bereich der Containersammelplätze sollte auf eine Entsorgung von Papier und Glas in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr verzichtet werden.

Ein weiteres Problem stellt die falsche Müllbereitstellung im Rahmen der wöchentlichen Müllabfuhr dar. Häufig wird der Abfall zu früh an die Straße gestellt oder falsch befüllt. Die Abfallsäcke dürfen das Gewicht von 10 kg nicht überschreiten und müssen am Verschluss gut greifbar sein. Scharfe und spitze Gegenstände sollten stichsicher verpackt sein. Die mit der aktuellen Jahreszahl gekennzeichneten grauen Restabfallsäcke, die blauen Papiersäcke, die grünen Bioabfallsäcke und die gelben Wertstoffsäcke sowie die Abfalltonnen sind am Tag der Müllabfuhr bis 6:00 Uhr für die Abholung / Leerung bereitzustellen / zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass der Abfall nicht bereits Tage vorher bereitgestellt werden darf.

Die Abfalltermine können telefonisch über die aha-Hotline (T 0800/9991199) erfragt werden. Unter www.aha-region.de kann sich jede Bürgerin / jeder Bürger seinen persönlichen Abfallplaner anzeigen lassen und bei Bedarf ausdrucken. Zu beachten ist, dass die Abholung des Restabfalls 14-tägig erfolgt. Verunreinigungen, die nach der Abholung der Säcke auf öffentlichen Flächen verbleiben sind von der Verursacherin / dem Verursacher zu beseitigen (§ 13 Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Abfallwirtschaft in der Region Hannover (Abfallsatzung)). Die Anwohner sind außerdem verpflichtet, ihre falsch bereitgestellten Restabfallsäcke sowie falsch befüllte Säcke von den Fußwegen oder dem übrigen öffentlichen Straßenraum zu entfernen.

Der Verstoß gegen die maßgeblichen Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) sowie die Nichteinhaltung der Straßenreinigungs-VO der Stadt Wunstorf stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Vermüllung öffentlicher Flächen verursacht nicht nur erhebliche Entsorgungskosten für den städtischen Haushalt, sie kann auch zu Gesundheitsgefährdungen durch Ungezieferbefall führen und die Verkehrssicherheit auf den Straßen beeinträchtigen. Deshalb der dringende Appell an alle Einwohnerinnen und Einwohner, durch ordnungsgemäße Abfallbereitstellung aktiv zum Erhalt eines attraktiven Stadtbildes beizutragen.

Bei Fragen zum Thema Abfall steht aha den Bürgerinnen und Bürgern unter T 0800/9991199 (kostenlos) zur Verfügung.