3G-Regel in Bussen und Bahnen

3G in Bus und Bahn
Neben der Maskenpflicht gilt nun auch die 3G-Regel im ÖPNV - Quelle: ÜSTRA/Florian Arp

Das Prüf- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen wird die Einhaltung der 3G-Regel – wie bisher die Einhaltung der Maskenpflicht – stichprobenartig kontrollieren

Hannover (pm). Ab Mittwoch, den 24. November, Betriebsbeginn gilt für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus gemäß des neuen Infektionsschutzgesetzes die 3G-Regel

Dies bedeutet, dass nur noch Fahrgäste befördert werden, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen. Das Prüf- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen wird die Einhaltung der 3G-Regel – wie bisher die Einhaltung der Maskenpflicht – stichprobenartig kontrollieren.

Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske in den Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in Stationen gilt weiterhin.

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