Landeswahlleiter warnt vor Wahlbetrugsvorwürfen und Fake News
Hannover (redk). Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 warnt der Niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz vor Falschinformationen, die über soziale Medien und Chatgruppen verbreitet werden und Zweifel am Wahlprozess säen sollen.
„Für solche Falschbehauptungen gibt es keinen Grund. Die Wahlen in Deutschland gehören zu den sichersten der Welt“, erklärt Steinmetz. „Desinformation gefährdet das Vertrauen in die Wahlen. Das dürfen wir nicht zulassen, weil es dabei im Kern um nicht weniger als unsere Demokratie geht.“
Viele der kursierenden Fake News basieren auf falschen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Behauptungen. Die Landeswahlleitung stellt einige der bekannt gewordenen Falschmeldungen klar:
- Behauptung: „Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.“
Richtig ist: Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies ist eine Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen und stellt keinen Fehler dar. - Behauptung: „Wenn rechte Parteien zu viele Stimmen erhalten, annulliert der Bundespräsident die Wahl.“
Richtig ist: Über die Gültigkeit einer Wahl wird ausschließlich im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Nur der Deutsche Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht können eine Bundestagswahl aufgrund schwerwiegender Wahlfehler für ungültig erklären. - Behauptung: „Wenn die Wahlurne im Wahllokal nicht versiegelt ist, sind die eingeworfenen Stimmzettel ungültig.“
Richtig ist: Eine Versiegelung der Wahlurnen ist nicht zwingend erforderlich. Die Wahlurne muss jedoch verschlossen sein und darf bis zur Stimmenauszählung nicht geöffnet werden. - Behauptung: „Als Wahlhelfer kann man das Wahlergebnis ganz einfach manipulieren.“
Richtig ist: Der Wahlprozess ist streng formalisiert und unterliegt jederzeit öffentlicher Kontrolle. Einzelne Wahlhelfer sind nie unbeaufsichtigt mit Wahlurnen oder Stimmzetteln. - Behauptung: „Ob die richtigen Wahlergebnisse weitergemeldet werden, kann ja niemand kontrollieren.“
Richtig ist: Die ausgezählten Ergebnisse werden öffentlich verkündet und können von jedem notiert und später mit den offiziellen Ergebnissen abgeglichen werden. Verdachtsfälle können im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden.
Der Landeswahlleiter appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Hinterfragen Sie Meldungen, in denen es um angebliche Wahlmanipulation geht, bitte besonders kritisch. Prüfen Sie solche Informationen vor allem dann sorgsam, wenn Sie diese teilen wollen. Fake News wirken häufig deshalb vertrauenswürdig, weil sie von Freunden und Verwandten geteilt wurden. Nur gemeinsam können wir die Integrität der Wahl, das Kernstück der Demokratie, schützen.“
Weitere Informationen zu kursierenden Falschmeldungen und den Fakten dazu stellt die Bundeswahlleiterin auf ihrer Webseite bereit.
Anmerkung der Redaktion:
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich im Vorfeld als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei seiner Gemeinde zu bewerben und so selbst einen Einblick in die Abläufe eines Wahllokals zu erhalten. Diese Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich und wird je nach Funktion mit einer Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) vergütet. Weitere Informationen dazu gibt es bei der der jeweiligen Stadt/Gemeinde.