Moderate Anpassung wegen gestiegener Kosten für Personal, Energie und CO₂-Abgaben
Hannover/Region (pm/redk). Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) plant zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Abfallgebühren. Für den neuen Kalkulationszeitraum 2026 und 2027 ist eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen um rund 26 Millionen Euro auf insgesamt etwa 203 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Steigerung um 9,45 Prozent.
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft der Region Hannover hat in seiner Sitzung die entsprechende Satzungsänderung empfohlen. Nach Zustimmung der Regionsversammlung und der Verbandsversammlung kann die neue Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Hauptgründe für den erhöhten Gebührenbedarf sind steigende Kosten bei der Abfallsammlung und -behandlung. Dazu zählen insbesondere höhere Ausgaben für Kraftstoffe, Personal und CO₂-Steuern, gestiegene Preise für Ersatzteile und Investitionen in Fahrzeuge sowie die digitale Infrastruktur.
Die Gebühr für Restabfall steigt um 9,45 Prozent, während die Volumengebühren für Bioabfälle nahezu unverändert bleiben.
„Die Anpassung der Abfallgebühren ist notwendig, um die kontinuierliche und umweltgerechte Abfallentsorgung in der Region Hannover sicherzustellen. Gleichzeitig achten wir darauf, die Kosten für unsere Einwohnerinnen und Einwohner so moderat wie möglich zu halten“, erklärt aha-Geschäftsführerin Julia Fürst.
„Die anhaltende Inflation führt auch bei aha zu spürbaren Mehrausgaben. Darauf reagiert das Unternehmen mit einer maßvollen Erhöhung der Gebühren. Ich bin überzeugt, dass die Leistungen, die aha für die Menschen in der Region Hannover erbringt, weiterhin in einem sehr guten Verhältnis zu den Kosten stehen“, sagt Jens Palandt, Erster Regionsrat und Vorsitzender der Verbandsversammlung von aha.
Für Musterhaushalte bedeutet die Anpassung beispielsweise:
- Ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne (14-tägliche Leerung) zahlt künftig 15,38 Euro im Monat, also 1,32 Euro mehr.
- In einem Mehrfamilienhaus mit vier Parteien (je drei Personen) und einem 660-Liter-Behälter steigt die Gebühr pro Partei um 1,87 Euro auf 21,69 Euro.
- Die Gebühr für Bioabfall bleibt bei 4,53 Euro nahezu unverändert.










