Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor unerlaubter Telefonwerbung und falschen Vertragsdaten
Hannover (pm/redk). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verzeichnet einen deutlichen Anstieg an Beschwerden über ohne Zustimmung abgeschlossene Energieverträge. Betroffene berichten von unerlaubten Werbeanrufen, erfundenen Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung. Die Verbraucherschützer erklären, wie man sich wirksam schützen kann und welche Schritte im Ernstfall notwendig sind.
Zunehmende Beschwerden über untergeschobene Verträge
Unerlaubte Anrufe, frei erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz deutlicher Ablehnung: In Niedersachsen mehren sich Fälle ungewollter Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt vor aggressiven Vertriebsmethoden einiger Anbieter.
„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“
Mehrere Betroffene berichten zudem von wiederholten unerlaubten Anrufen. Solche unangekündigten Werbeanrufe können der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgeht und Bußgelder verhängen kann.
So schützen sich Betroffene
Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet: Angebot und Annahme müssen schriftlich vorliegen. Telefonische Zusagen reichen nicht aus und führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss.
„Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, so Zietlow-Zahl.
Zudem sollten E-Mails und Briefe sorgfältig geprüft werden, da Vertragsbestätigungen häufig wie Werbung aussehen und leicht übersehen werden.
Verhaltenstipps an Haustür und Telefon
An der Haustür sollten Verbraucher ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt gewähren. Weigern sich Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann die Polizei hinzugezogen werden.
Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Unerwünschte Anrufe sollten sofort beendet werden, ohne persönliche Daten zu bestätigen oder weiterzugeben. Ein konsequentes Vorgehen schützt effektiv vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken.
Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Bei Unsicherheiten oder konkreten Problemen bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Unterstützung – vor Ort, telefonisch und per Video.










