Start Blaulicht Kofferinhalt sorgt für umfangreiche Zollermittlungen am Flughafen

Kofferinhalt sorgt für umfangreiche Zollermittlungen am Flughafen

Beschlagnahmter Tierschädel
Beschlagnahmter Tierschädel. - Foto: Hautzollamt Hannover

Zigaretten, Fleisch und geschützter Leopardenschädel bei Kontrolle eines Namibia-Reisenden entdeckt

Hannover/Langenhagen (pm/redk). Eine routinemäßige Gepäckkontrolle am Flughafen Hannover hat für die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hannover einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich gezogen. Zigaretten zur Versteuerung, nicht zugelassene Fleischwaren und ein geschützter Tierschädel beschäftigten den Zoll, als sie den Koffer eines aus Namibia zurückgekehrten Reisenden überprüften.

Kontrolle bei Einreise aus Namibia

Am 25. Januar kontrollierten Beamte des Zolls am Flughafen Hannover das Gepäck eines Mannes, der aus Namibia nach Deutschland einreiste. Der Reisende meldete die mitgeführten Zigaretten ordnungsgemäß an, sodass für die über der Freimenge liegende Menge ein Steuerbescheid erstellt werden konnte. Neben den Tabakwaren entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch auch mehrere Fleischprodukte sowie einen Tierschädel im Koffer.

Unklarer Schädel erfordert intensive Prüfung

Während der Befragung gab der Mann zunächst an, es handele sich bei dem Schädel um einen Affenschädel, den er auf einem Markt für umgerechnet etwa 75 Euro erworben habe. Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover, erklärt dazu: „Der Reisende meldete die mitgebrachten Zigaretten bei meinen Kollegen an, sodass diese einen Steuerbescheid für die über der Freimenge liegende Menge erstellen konnten. Die Abarbeitung des ‚Affenschädels‘ – so gab es der Reisende während der Befragung zunächst an – erforderte dann jedoch deutlich mehr Arbeits- und Rechercheaufwand.“

Nach weiteren Prüfungen kamen die Zöllnerinnen und Zöllner zu dem Ergebnis, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht um einen Affen-, sondern um einen Leopardenschädel handelt.

Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen

Leoparden und sämtliche Bestandteile dieser Tiere unterliegen dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich, die der Reisende nicht vorlegen konnte. Der beschlagnahmte Schädel wurde daher an das zuständige Bundesamt für Naturschutz zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Fleischwaren ohne Dokumente vernichtet

Zusätzlich führte der Mann mehrere Fleischstücke mit sich. Auch hierfür fehlten die vorgeschriebenen Einfuhrdokumente. Die Waren wurden deshalb einbehalten. „Insbesondere bei verderblichen Produkten, wie beispielsweise Fleisch, erfolgt die unmittelbare Vernichtung der beschlagnahmten Waren“, so Kassner weiter.

Weitere Gegenstände nach Prüfung freigegeben

Andere im Gepäck befindliche Waren, darunter ein Springbockfell, wurden nach einer Prüfung durch die Zöllnerinnen und Zöllner freigegeben. Der Reisende durfte diese anschließend mit nach Hause nehmen.

Vorheriger ArtikelFiete Anders: Figurentheater Marmelock zu Gast im Haus der Jugend Langenhagen