Verbraucherzentrale Hamburg rät gesetzlich Versicherten zur ePA-Ombudsstelle
Hamburg. Viele gesetzlich Versicherte stoßen bei der Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) auf Fragen oder Schwierigkeiten – etwa bei der Einrichtung der App, der Verwaltung von Zugriffsrechten oder beim Löschen von Daten. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, sich direkt an die ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse zu wenden. Denn alle gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, hierfür Anlaufstellen bereitzustellen.
Viele Versicherte nutzen ihre ePA nicht aktiv
Grundlage der Empfehlung ist eine repräsentative Befragung, die von der Verbraucherzentrale Hamburg ausgewertet wurde. Demnach verwalten lediglich 25 Prozent der gesetzlich Versicherten ihre elektronische Patientenakte aktiv. Ein großer Teil weiß offenbar nicht einmal, dass für sie bereits eine ePA existiert.
Hintergrund ist das sogenannte Opt-out-Verfahren: Seit 2025 wird für gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgt. Viele Befragte gaben jedoch an, sie hätten keine ePA beantragt – und schließen daraus fälschlicherweise, dass keine Akte existiere.
„Die elektronische Patientenakte soll eine versichertengeführte Akte sein. Das funktioniert aber nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Daten tatsächlich selbst verwalten und Zugriffe kontrollieren können“, erklärt Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ombudsstellen gesetzlich vorgeschrieben
Nach Paragraf 342a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, spezielle Ombudsstellen für Fragen rund um die elektronische Patientenakte einzurichten. Diese Anlaufstellen unterstützen Versicherte unter anderem bei:
- der Einrichtung des ePA-Zugangs oder der App,
- dem Löschen der elektronischen Patientenakte,
- dem Widerspruch gegen einzelne Funktionen der ePA,
- der Einschränkung von Zugriffsrechten für Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken,
- der Auskunft darüber, wer wann auf die ePA zugegriffen hat.
Geringe Bekanntheit – vor allem bei Älteren
Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben sind die Ombudsstellen bislang kaum bekannt. In der Hamburger Befragung wusste weniger als ein Viertel der gesetzlich Versicherten, dass ihre Krankenkasse eine eigene Ombudsstelle für ePA-Fragen anbietet. Besonders niedrig ist der Kenntnisstand bei älteren Menschen.
„Gerade weil viele Menschen Schwierigkeiten mit der Einrichtung oder Verwaltung ihrer elektronischen Patientenakte haben, sollten die Krankenkassen ihre Unterstützungsangebote deutlich sichtbarer machen“, fordert Vollmer.
Übersicht der Kontaktdaten online verfügbar
Um den Zugang zu erleichtern, hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine Übersicht der Ombudsstellen der mitgliederstärksten Krankenkassen zusammengestellt. Da viele Kassen keine separate ePA-Hotline betreiben, erfolgt der Erstkontakt häufig über den allgemeinen Kundenservice.
Übersicht ePA-Ombudsstellen der Krankenkassen
Wichtig aus Sicht der Verbraucherschützer: Die Ombudsstellen haben keinen Zugriff auf medizinische Inhalte der elektronischen Patientenakte.
„Die Ombudsstellen können weder Arztbriefe noch medizinische Befunde oder andere Dokumente in der elektronischen Patientenakte einsehen“, erklärt Vollmer. „Versicherte müssen also nicht befürchten, dass Mitarbeitende der Kassen ihre Gesundheitsdaten lesen können, wenn sie sich an die Ombudsstellen wenden.“
Einordnung
Die elektronische Patientenakte soll die medizinische Versorgung transparenter und effizienter machen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen Versicherte ihre Rechte kennen und Unterstützung erhalten. Die Ombudsstellen spielen dabei eine zentrale Rolle – werden bislang aber noch zu wenig genutzt.










