Minister Philippi will Jugendarbeitsschutzgesetz an soziale Medien anpassen
Hannover. Niedersachsen will den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern, die in sozialen Medien für kommerzielle Inhalte eingesetzt werden. Sozial- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi fordert deshalb eine Anpassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und plant einen entsprechenden Vorstoß über den Bundesrat.
Kinder in sozialen Medien: Regeln reichen laut Philippi nicht aus
Kinder und Jugendliche spielen im Kultur- und Medienbereich eine zunehmend wichtige Rolle. Während früher vor allem Filme, Serien und Werbeproduktionen im Mittelpunkt standen, entstehen heute zahlreiche kommerzielle Inhalte auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok.
Nach dem geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz kann die Darstellung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien als genehmigungspflichtige Beschäftigung gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kinder für einen gewerblichen Zweck weisungsgebunden tätig sind und mit ihrer Darstellung Einnahmen erzielt werden.
Philippi sieht jedoch Lücken bei den bestehenden Regelungen und den Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Bereits mehrfach hätten die Länder deshalb den Bund zum Handeln aufgefordert.
„Das Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1976 wird weder von den Begrifflichkeiten noch von den rechtlichen Anforderungen den heutigen modernen Arbeitsformen gerecht. Kinder präsentieren sich in den Sozialen Medien oder werden – meist von den Eltern – präsentiert. Auch in Deutschland gibt es immer mehr Online-Kanäle oder Accounts, die mit Kindern als Darstellerinnen und Darstellern (sogenannten „Kinderinfluencern“) betrieben werden. Häufig werden die Videos mit dokumentarischem Charakter mit Werbesequenzen davor oder danach verbunden, oder es werden darin Produkte platziert, um damit Einnahmen zu generieren. Mit der Darstellung von Kindern in den Sozialen Medien wird viel Geld verdient und Kinderrechte sind hierbei nicht ausreichend gewahrt.“, so der Minister, „Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, müssen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen anordnen und umsetzen zu können. Ich fordere die Bundesregierung auf, im Jugendarbeitsschutzgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auch bei Betätigungen in den sozialen Medien rechtlich umsetzen können. Auch herrscht immer noch Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen Sorgeberechtigte sich selbst die Einwilligung erteilen können, Bilder, Videos und sonstige Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien im Internet zu teilen. Das führt zu Verunsicherung. Wir brauchen eindeutigere und leichter anwendbare Regelungen für die wirksame Einwilligung der Sorgeberechtigten in die Veröffentlichung persönlicher Daten ihres Kindes. Auch die Anbieter sozialer Medien müssen wir in den Blick nehmen und auf eine wirksame Durchsetzung von Löschpflichten im Hinblick auf persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichungen, Verstößen gegen Normen des Jugendarbeitsschutzes und bei der Verletzung von Impressumspflichten hinwirken. Entsprechende gesetzliche Verpflichtungen kann der Bund im Digitale-Dienste-Gesetz umsetzen. Kinder und Jugendliche müssen besser geschützt werden. Ich erwarte vom Bund, dass zeitnah eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf den Weg gebracht wird.“
Kommerzielle Inhalte stehen im Mittelpunkt
Nach Angaben des Landes gibt es neben privaten Profilen zahlreiche Accounts von Kinder-Influencern und Eltern-Blogs, deren Beiträge beispielsweise mit Werbung oder Produktplatzierungen verbunden sind. Werden damit Einnahmen erzielt und unterliegen die beteiligten Kinder Weisungen, kann eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorliegen.
Dabei können auch die Eltern als Arbeitgeber angesehen werden, wenn sie die Medienauftritte ihrer Kinder organisieren. Trotzdem gingen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden bislang nur sehr wenige Anträge auf Genehmigung entsprechender Kinderbeschäftigungen in sozialen Medien ein.
Bundesrecht soll angepasst werden
Philippi fordert deshalb klarere Vorgaben für den Umgang mit der Veröffentlichung von Fotos, Videos und weiteren persönlichen Informationen von Kindern. Gleichzeitig sollen soziale Netzwerke stärker in die Verantwortung genommen werden.
Aus Sicht des Ministers müssen unter anderem Löschpflichten bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Verstößen gegen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzes wirksam durchgesetzt werden. Entsprechende Verpflichtungen könnten nach seinen Angaben über das Digitale-Dienste-Gesetz auf Bundesebene geregelt werden.
Das grundsätzliche Verbot der Kinderarbeit ist in Deutschland unter anderem über § 5 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes umgesetzt. Es gilt auch für vollzeitschulpflichtige Jugendliche. Ausnahmen für die Mitwirkung von Kindern sieht § 6 JArbSchG unter bestimmten Voraussetzungen ab drei beziehungsweise sechs Jahren vor.
Einordnung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz stammt in seiner grundlegenden Ausgestaltung aus dem Jahr 1976. Die zunehmende kommerzielle Nutzung von Kindern in sozialen Medien stellt die bisherigen Regelungen vor neue praktische und rechtliche Fragen.










