Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks

Rathaus Hannover Maschteich
Rathaus Hannover vom Maschteich aus betrachtet (Archivbild). - © Carl-Marcus Müller

Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 13. Mai 2021 (Himmelfahrt) erlassen

Hannover (pm). Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 13. Mai 2021 (Himmelfahrt) erlassen. Sie untersagt das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jeder so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. 

Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle derzeitig gültigen Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus einzuhalten sind. Es gelten die bekannten Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen des Landes Niedersachsen.

Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Eine Karte mit dem Geltungsbereich hat die Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt:

Karte_Maschpark_mit_Geltungsbereich

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