Digitaler Impfnachweis ab 14. Juni in Apotheken

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"Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen", sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt." - © ABDA/DAV

Viele deutsche Apotheken werden ab Montag, 14. Juni, einen digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Bürgerinnen und Bürger ausstellen können

Berlin (ots). Viele deutsche Apotheken werden ab Montag, 14. Juni, einen digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Bürgerinnen und Bürger ausstellen können. Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem sich schon jetzt Schnelltest-Apotheken finden lassen, können Verbraucherinnen und Verbraucher dann bundesweit Apotheken in ihrer Nähe finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen.

Statt den gelben Impfpass der Weltgesundheitsorganisation WHO ständig bei sich tragen zu müssen, können Geimpfte ihre Immunisierung dann per Handy nachweisen und so gegebenenfalls Freiheiten bei Reise, Sport, Gastronomie oder Kultur genießen. Derzeit sind bereits mehr als 17 Millionen Menschen – ein Fünftel der Bevölkerung – vollständig geimpft und können den digitalen Impfnachweis nachfragen.

„Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt.“

Um auf www.mein-apothekenmanager.de mit dem Impfnachweis gelistet zu sein, müssen sich Dittrich zufolge die Apotheken auf dem Verbändeportal des DAV dafür anmelden und registrieren. Ab dem morgigen Mittwoch, 9. Juni, soll das möglich sein. Das Verbändeportal ist für den Service der Digitalisierung der Impfnachweise an den zentralen Server des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Dienstleisters IBM angebunden. Dieser stellt die digitalen Impfzertifikate aus, die dann vom Verbändeportal angezeigt und ausgedruckt werden können.

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