Wann Autofahrer auf Winterreifen wechseln sollten
München (pm/redk). Wenn die Temperaturen sinken, fragen sich viele Autofahrer, wann der richtige Zeitpunkt ist, um auf Winterreifen umzustellen. Einen festen Stichtag gibt es in Deutschland nicht – hier gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen gefahren werden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich als Orientierung die Faustformel „von Oktober bis Ostern (O bis O)“ etabliert. Sie dient als grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Autofahrer sollten sich daher immer an den tatsächlichen Witterungsverhältnissen orientieren.
Das Alpine-Symbol ist Pflicht
Die richtigen Winterreifen erkennt man am sogenannten Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen, die lediglich eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind seit vergangenem Jahr nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt. Ganzjahresreifen dürfen im Winter genutzt werden, gelten aber nur dann als zulässig, wenn sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen.
Bußgelder und Versicherungsrisiken bei Verstoß
Wer trotz winterlicher Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Wird dabei der Verkehr behindert, sind 80 Euro fällig, und es gibt zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch Fahrzeughalter müssen mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Kommt es mit falschen Reifen zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzen. Ebenso drohen Schwierigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung – selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann ein Mitverschulden angerechnet werden.
Sicherheit geht vor
Der ADAC empfiehlt daher, rechtzeitig auf Winterreifen mit dem Alpine-Symbol zu wechseln. Dabei geht es nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die der Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Selbst in Regionen mit milden Wintern kann das Wetter schnell umschlagen.
Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht gibt es unter: https://www.adac.de










