Wertgegenstände im mittleren sechsstelligen Bereich sollten ergaunert werden
Hannover (ots). Am Dienstag, 21.11.2023, hat die Polizei zwei Personen festgenommen, die im Zusammenhang mit zwei zuvor getätigten Schockanrufen stehen. Bei den Taten sollten Wertgegenstände im mittleren sechsstelligen Bereich ergaunert werden. Dies konnte die Polizei verhindern.
Nach bisherigen Ermittlungen des Zentralen Kriminaldienstes Hannover erhielt eine 67-Jährige aus Hannover-Groß Buchholz bei der ersten Tat gegen 14:00 Uhr einen Anruf von einem ihr unbekannten Mann. Dieser forderte die Frau auf, eine Kaution in niedriger bis mittlerer sechsstelliger Höhe zu zahlen. Die 67-Jährige durchschaute den Betrugsversuch jedoch schnell und bat ihren anwesenden Sohn, die Polizei zu verständigen. Diese konnte in der Folge eine 32-jährige Frau festnehmen, die im Verdacht der Mittäterschaft steht. Die aus Hessen stammende Frau wurde am Folgetag nach erfolgter Haftprüfung durch den Richter entlassen.
Die zweite Tat ereignete sich am selben Tag gegen 16:00 Uhr. Zu dieser Zeit wurde eine 89-Jährige aus Hannover-Stöcken ebenfalls von einem ihr unbekannten Mann angerufen und zur Geldübergabe aufgefordert. Auch sie sollte einen niedrigen bis mittleren sechsstelligen Betrag als Kaution für einen Verkehrsunfall zahlen, den eine Verwandte verursacht hätte. Auch diese Frau durchschaute den Betrugsversuch und alarmierte die Polizei. Diese konnte später einen 31-jährigen Mann festnehmen, welcher auf Beschluss eines Haftrichters in Untersuchungshaft genommen wurde.
Bei beiden Taten sollten Frauen von unbekannten Tätern durch einen Schockanruf dazu gebracht werden, hohe Geldbeträge an angebliche Behörden zu übergeben. In diesen Fällen blieb es beim Versuch, da beide Frauen die Betrugsmasche durchschauten.
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